Mehreinnahmen durch städtische BetriebsprüferInnen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 10.04.2014:
Die Kommunen sind an dem finanzamtlichen Verfahren der individuellen Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer grundsätzlich nicht beteiligt. Weiterhin haben sie kein Einspruchsrecht gegen einen Gewerbesteuermessbescheid. Der Gesetzgeber hat ihnen daher ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen eingeräumt. Dieses Recht nimmt Düsseldorf allerdings nicht wahr – im Gegensatz zu einer Reihe anderer Städte, die BetriebsprüferInnen einsetzen um nach Firmen zu suchen, die zu wenig Gewerbesteuer zahlen.
In Köln sind für diese Aufgabe sechs Stellen eingerichtet worden. In einer offiziellen Mitteilung der Stadt werden die Mehreinnahmen wie folgt beziffert: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter/In und Jahr (Nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden“ (Köln, Vorlagen-Nr. 0916/2012).
Die Stadt Bonn geht davon aus, dass aufgrund einer städtischen Prüferin mit zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen von einer Viertelmillion Euro alleine für das letzte Quartal 2013 gerechnet werden kann. Nach den bisher gesammelten positiven Erfahrungen empfiehlt die Verwaltung daher die Anzahl der PrüferInnen zu erhöhen (Bonn, Vorlagen-Nr. 1410124ST2).
In Duisburg war die Einstellung von zwei SteuerprüferInnen Teil des Sparpakets. Über die Erfahrungen des Kämmerers Peter Langner berichtete WAZ-Online am 27.11.2013: „Mit einer Million an Mehreinnahmen im Jahr hatte Langner kalkuliert, jetzt sind es nach der Hälfte bereits 1,4 Millionen. 15 weitere Prüfungen sind eingeleitet, in den nächsten Jahren soll die Zahl weiter steigen – und damit auch die Nachzahlungen.“
„In den Städten mit den höchsten Gewerbesteuereinnahmen wie Frankfurt, München, Stuttgart oder Köln gebe es seit Jahren eigene Betriebsprüfer“, heißt es weiter auf WAZ-Online. In Düsseldorf gab die Verwaltung im Gegensatz hierzu auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE allerdings bekannt, dass kommunale PrüferInnen „als entbehrlich erachtet“ werden. Als Grund wird eine sparsame Personalkostengestaltung angeführt, da jede dieser Stellen zwischen 75.000 und 84.000 Euro pro Jahr kostet. Die Beispiele aus Köln, Bonn und Duisburg zeigen jedoch, dass diesen Kosten zu erwartende erheblich höhere Mehreinnahmen gegenüber stehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich an:
- Steht die Verwaltung in Kontakt mit Städten die im Rahmen der Gewerbesteuerprüfung BetriebsprüferInnen einsetzen und falls ja, wie beurteilt die Verwaltung die Erfahrungen dieser Städte? Falls nein, warum besteht kein Kontakt?
- Mit welchen Mehreinnahmen für Düsseldorf ist zu rechnen, wenn die genannten Erfahrungen aus Köln, Bonn und Duisburg zugrunde gelegt werden?
- Wie viele Stellen sind aus Sicht der Verwaltung in Düsseldorf angemessen, um vergleichbare Mehreinnahmen zu erzielen?
Freundliche Grüße
Gilbert Yimbou
Antwort der Verwaltung durch den Kämmerer Abrahams:
Frage 1:
Steht die Verwaltung in Kontakt mit Städten die im Rahmen der Gewerbesteuerprüfung Betriebsprüferinnen einsetzen und falls ja, wie beurteilt die Verwaltung die Erfahrung dieser Städte? Falls nein, warum besteht kein Kontakt?
Frage 2:
Mit welchen Mehreinnahmen für Düsseldorf ist zu rechnen, wenn die genannten Erfahrungen aus Köln, Bonn und Duisburg zugrunde gelegt werden?
Frage 3:
Wie viele Stellen sind aus Sicht der Verwaltung in Düsseldorf angemessen, um vergleichbare Mehreinnahmen zu erzielen?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Mit dieser Anfrage wird erneut die Thematik „Mehreinnahmen durch städtische Betriebsprüfer/innen“ aufgegriffen.
Bereits mit ihrer Ratsanfrage vom 12.06.2012 -Vorlage 01/119/2012- hat die Ratsfraktion Die Linke seiner Zeit schon Fragen zum Einsatz von städtischen Betriebsprüfer/innen im Bereich der Gewerbesteuer gestellt.
Die Verwaltung hat in der Ratssitzung am 05.07.2012 unter TOP 6 d die Anfrage umfassend beantwortet. An den thematischen Ausführungen hat sich bis heute nichts geändert. Insoweit wird auf die vorgenannte Antwort verwiesen.
Stellungsnahme der Fraktion DIE LINKE:
Aufgrund der Verweigerung der Verwaltung durch den Kämmerer Abrahams die gestellten Fragen zu beantworten, veröffentlichen wir nochmals die damaligen Antworten.
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Abrahams 2012:
Frage 1:
Ist geplant, in Düsseldorf städtische Betriebsprüferinnen im Bereich Gewerbesteuer einzusetzen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Gemeinden können nach § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) an den Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden teilnehmen. Diese Teilnahme erfährt jedoch folgende Einschränkungen:
- die geprüfte Firma muss eine Betriebstätte im Gemeindegebiet unterhalten
- die Prüfung muss im Gemeindebezirk erfolgen
- die Teilnahme der Gemeinde muss der Firma angezeigt werden. Gegen die Teilnahme besteht ein Einspruchsrecht der Firma.
- Die Gemeinde hat kein eigenes Prüfungsrecht, sondern kann nur zuhörend und beratend im Innenverhältnis zur Landesfinanzbehörde tätig werden.
Die Einschränkung, dass die Prüfung im Gemeindebezirk erfolgen muss, führt dazu, dass bei allen Firmen, die ihren Hauptsitz nicht in Düsseldorf haben und von daher auch nicht im Gemeindebezirk Düsseldorf geprüft werden, keine Mitwirkung durch die Gemeinde Düsseldorf möglich ist. Von daher fällt die Mitwirkung bei einer großen Anzahl namhafter Steuerzahler für Düsseldorf aus.
Die im Umland von Düsseldorf mit eigenen Kräften bei Außenprüfungen mitwirkenden Gemeinden beschränken den Einsatz deshalb schon immer auf Konzerne und Großbetriebe und auf im Regelfall wenige Mitwirkungstage.
Da die Gemeinde nur eine beratende Funktion ausüben kann, wird sie sich im Wesentlichen auf die Themen Hinzurechnungen und Kürzungen als Korrektive für den steuerlich relevanten Gewerbeertrag und ggf. auf eine zutreffende Zerlegung bei Firmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden und dem Hauptsitz in Düsseldorf konzentrieren müssen. Bei der Zerlegung gibt es aber ohnehin ein Einspruchsrecht der beteiligten Gemeinden, so dass der Sinn der Vorschrift, den Gemeinden eine Möglichkeit zur Einwirkung vor Erteilung des Messbescheides zu gewähren, hier nur bedingt greift.
Da die Bedeutung der Gewerbesteuer im Laufe der letzten Jahre durch diverse Steuerreformen im Bereich der Ertragssteuern gerade für die Firmen zugenommen hat, ist davon auszugehen, dass auch die Landesbehörden ihre Bediensteten verstärkt für die Fragen der Gewerbsteuer einschließlich der Hinzurechnungen und Kürzungen sensibilisiert haben.
Eine zusätzliche Beratung der Gemeinden wird bisher als entbehrlich erachtet, weil die Prüfergebnisse der Finanzverwaltung in der Vergangenheit nicht zu beanstanden und die Effizienz einer Mitwirkung nicht zu bestimmen waren. Vor dem Hintergrund einer sparsamen Personalkostengestaltung wird daher von einer Mitwirkung an Außenprüfungen der Finanzbehörden auf dem Gemeindegebiet Düsseldorf durch die Stadt abgesehen.
Frage 2:
Welche Kosten würde eine Einstellung pro Mitarbeiter/-in und Jahr verursachen?
Antwort:
Nach den Richtlinien der KGSt sind Personalkosten je Person (A12/A13) und Jahr in einer Spanne von rd. 75.000 € – 84.000 € ohne Verwaltungsgemeinkosten zu erwarten.
Frage 3:
Mit welchen Mehreinnahmen wäre in Düsseldorf pro Mitarbeiter/-in und Jahr zu rechnen?
Antwort:
Über das zusätzliche Ergebnis aufgrund kommunaler Mitwirkung lässt sich keine gesicherte Aussage treffen. Im Nachhinein wird niemals genau zu bestimmen sein, ob ein Mehrergebnis nur oder zu einem erheblichen Teil auf das Mitwirken der Gemeinde zurückzuführen ist.