Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Aufsichtsratssitzungen bei städtischen Tochterunternehmen

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Rates am 26.09.2013:

Die Stadt Düsseldorf ändert die Gesellschaftsverträge der kommunalen GmbHs mit fakultativen Aufsichtsräten dahingehend, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens, zum Wohl der Allgemeinheit oder zum Schutz berechtigter Ansprüche Einzelner der Verschwiegenheit bedürfen.

Begründung:

Die Bedeutung der städtischen Beteiligungen wird oft unterschätzt. So beträgt der Umsatz der Beteiligungen in Düsseldorf 2.834,2 Mio. Euro, der Finanzhaushalt ist mit 2.439,5 Mio. Euro fast 400 Mio. Euro kleiner.

Städtische Unternehmen befinden sich zwar im Besitz der Allgemeinheit, geführt werden sie allerdings unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit. Die BürgerInnen haben jedoch das Recht zu wissen, was mit ihrem Eigentum geschieht.

Die Stadt Düsseldorf sollte sich dazu entschließen, die Vorgänge zumindest bei den städtischen Tochterunternehmen öffentlich zu machen, bei denen es rechtlich nicht ausgeschlossen ist. Eine Teilung der Aufsichtsratssitzungen in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil bietet sich hierfür an. Nicht-öffentliche Sitzungen sollten nur in dem Umfang stattfinden, der gesetzlich zwingend erforderlich ist.

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou

Zurück zum Kopf der Seite