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Rausschmiss langjähriger Camper am Unterbacher See

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 14.11.2013:

Am 07. November wurde unsere Fraktion von folgendem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
 Anfang November 2013 haben zwei Familien, die seit mehreren Jahrzehnten den Camping-Platz am Unterbacher See Nord nutzen, ohne weitere Begründung eine Ablehnung ihres Antrags auf Nutzungs- und Pachtverlängerung erhalten.

Die Ablehnung wurde vom Zweckverband Unterbacher See ausgesprochen. Der Zweckverband ist eine städtische Einrichtung, an der die Stadt Düsseldorf zu 90 % und die Städte Hilden und Erkrath zu je 5 % beteiligt sind.

Bisher war die halbjährige Verlängerung der Nutzungserlaubnis ein formaler Akt.

Eine der Pächterinnen ist seit Anfang des Jahres 2013 Sprecherin der Camper und wird von dem anderen Pächter aktiv in ihrer Arbeit unterstützt. In mehreren Briefen und Petitionen haben die Camper sich kritisch gegenüber dem Zweckverband geäußert. Es ging unter Anderem um bis zu 60 %ige Mieterhöhungen, Zweckentfremdung von Mieteinnahmen für einen 400.000 Euro teuren Bootssteg für Segelboote, schlechten Service sowie Mängel auf dem Campingplatz. In diesem Zusammenhang sind auch Beschwerden über Einschüchterungsversuche gegen kritische Camper laut geworden, darunter ein polizeilich dokumentierter Vorfall.

Da gleichzeitig ca. 40 Stellplätze auf dem Campingplatz leer stehen, kann man vermuten, dass hier kritische Pächter, die die Interessen der gesamten Camper vertreten, mundtot gemacht werden sollen.

Aus diesem Grund stellt DIE LINKE. Ratsfraktion folgende Anfrage:

  1. Aus welchem Grund sind die Anträge der zwei Familien abgelehnt worden?

  2. Wie steht die Verwaltung zu den Aktivitäten der Geschäftsführung des Zweckverbandes?

  3. Wird die Verwaltung ihren Einfluss auf den Zweckverband geltend machen und gegebenenfalls eine außerordentliche Verbandsversammlung nach § 7,1 der Satzung ansetzen, um die Antrags-Ablehnungen aufzuheben?

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou       

 

Die Verwaltung teilte mit, dass der Rat bzw. die Verwaltung für den oben genannten Sachverhalt nicht zuständig sei.

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