Rechtswidrige Verwaltungsakte unterlassen – Rechtskosten einsparen
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 17.11.2010:
Produkt 036 368 100 Sachkonto 10000 5429000
Produkt 031 311 010 Sachkonto 10000 5429000
Produkt 031 311 020 Sachkonto 10000 5429002
Produkt 031 311 050 Sachkonto 10000 5429000
Produkt 031 322 010 Sachkonto 10000 5429000
Produkt 031 312 010 Sachkonto 10000 5429000
Die Mittel für die Beauftragung von Rechtsanwälten und für die Erstellung von Gutachten im Rahmen sozial- und verwaltungsgerichtlicher Verfahren werden in den ersten vier genannten Sachkonten auf 2.000 Euro abgesenkt. In den beiden zuletzt genannten Sachkonten werden die Mittel auf 30.000 Euro abgesenkt.
Begründung:
Kosten fallen letztlich nur an, wenn sozial- oder verwaltungsgerichtliche Verfahren verloren gehen, die Verwaltung also zuvor rechtswidrig gehandelt hat.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf hält das für ein fatales Signal. Die Verwaltung würde geradezu ermutigt, zweifelhafte Entscheidungen zu fällen, die anschließend gerichtlich überprüft werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind vielmehr zu vermeiden, insbesondere auch dadurch, dass in Zweifelsfällen seitens der Verwaltung zugunsten von Betroffenen entschieden wird.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl
