Sachstand Frauenhäuser

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 23.09.2025 (AGS/044/2025):

Der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung, die durch die Istanbul-Konvention festgeschrieben ist. Um den dort festgelegten Standards gerecht zu werden, muss Düsseldorf ausreichend Schutzplätze in Frauenhäusern bereitstellen.

Die Antwort der Verwaltung auf unsere letzte Anfrage zeigt jedoch, dass im Jahr 2024 insgesamt 336 Aufnahmeanfragen abgelehnt wurden, hauptsächlich aufgrund fehlender Kapazitäten. Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, die Hilfestrukturen durch ein weiteres Frauenhaus mit Clearingstelle schnellstmöglich zu erweitern.

Da die Verwaltung uns in den Antworten auf unsere letzte Anfrage versicherte, dass bestimmte Prozesse nun endlich angestoßen wurden, interessiert uns der heutige Fortschritt und Sachstand insbesondere bezogen auf das Objekt in Bahnhofsnähe, welches eine der Verwaltung bekannte Familie der Stadt Düsseldorf zum Zwecke der Etablierung eines Frauenhauses zur Verfügung stellen würde.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wann und mit welchem Ergebnis fand die angekündigte erneute Begehung des Wohnhauses der erwähnten Familie statt?

2. Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierungsverhandlungen mit dem Landesministerium für ein drittes Frauenhaus und die Clearingstelle?

3. Wie sieht das weitere Vorgehen/Zeitplan aus, um die Kapazitätsengpässe in den bestehenden Frauenhäusern zu beheben?
 

Freundliche Grüße
Helmut Born           Cornelia Schlemper              Renate Steinsberger


Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gewalthilfeinfrastruktur in Düsseldorf wurde die in Aussicht gestellte Immobilie zur Errichtung des dritten Frauenhauses in KW 26 besichtigt. Die im Wohnhaus vorgesehene Apartmentstruktur bietet die Möglichkeit, die notwendige Privatsphäre für Frauen und Kinder zu gewährleisten. Um die Clearingstelle dem Konzept entsprechend zu gestalten, fehlt es jedoch an ausreichender Wohnfläche.

Die Gespräche mit der Eigentümerfamilie befinden sich derzeit in einer konstruktiven Anfangsphase. In diesem Rahmen müssen die Themen Umbauten, Kosten und Mietkonditionen, in Abhängigkeit von der Landesförderung, weiter konkretisiert werden.

Antwort zu Frage 2:
Eine erste schriftliche Förderanfrage des Amtes für Soziales und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung wurde durch das zuständige Landesministerium mit Hinweis auf die nicht ausreichend verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt. Weitere Nachfragen des Amtes für Soziales und Jugend beim zuständigen Landesministerium unter Verweis auf die örtliche Mehrbedarfsberechnung und mit Hinweis auf das durch den Bund erlassene Gewalthilfegesetz und die in Aussicht gestellte Bundesfinanzierung verliefen ebenfalls erfolglos.

Laut Rückmeldung des Landesministeriums würden im Jahr 2027 erstmalig Finanzmittel durch den Bund an die Länder verteilt. Das Land NRW wird daraufhin eine erneute landesweite Bedarfsermittlung anstoßen und konkretisieren. Die Entscheidung welche Kommunen an den Bundesmitteln partizipieren sollen, wird im Nachgang der Bedarfsberechnung von Landesseite festgelegt. Mit einem potentiellen Mittelfluss ist nicht vor dem Jahr 2028 zu rechnen.

Antwort zu Frage 3:
Es werden weiterhin sowohl die Gespräche mit der Eigentümerfamilie und dem zuständigen Landesministerium geführt. Eine Umsetzung bleibt jedoch immanent abhängig von einer Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalens.