Sachstand Frauenhäuser
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24.06.2025 (AGS/028/2025):
Alle vier Minuten ist eine Frau von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.
Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag gibt es einen versuchten Femizid. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck und zugleich Mittel zur Fortschreibung eines hierarchischen Geschlechterverhältnisses. Der Schutz vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Im Februar letzten Jahres wurde zudem die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, welche die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention umfasst.
Am 24.04.25 erreichte uns seitens der Familie S. eine E-Mail. Die Familie bietet der Stadt Düsseldorf bereits seit mehreren Jahren, ihr Wohnhaus in Bahnhofsnähe als Standort für ein Frauenhaus an. Laut der E-Mail hat es bereits verschiedene Prüfungen des Hauses und Begehungen durch Mitglieder der Bauabteilung des Jugendamtes gegeben. Die Fläche inklusive des Gebäudes wurde der Stadt Düsseldorf bereits im Jahr 2022 durch die Familie angeboten.
Die Begehungen liegen nun bereits Jahre zurück.
Anfang des letzten Jahres berichtete die Verwaltung von der Planung eines weiteren Frauenhauses für Düsseldorf. Dies ist nach den Standards der Istanbul-Konvention mehr als notwendig. Laut diesen Standards müsste Düsseldorf mit seinen rund 640.000 Einwohner:innen, mindestens 64 Plätze für Frauen und Kinder, die sich vor Gewalt schützen müssen, bereithalten.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie ist der Sachstand bzgl. der Umgestaltung des genannten Wohnhauses zu einem Frauenhaus?
2. Wie ist der Entwicklungsstand bezüglich eines weiteren Frauenhauses inklusive der angedachten Clearingstelle?
3. Wie viele Aufnahmesuchende wurden im vergangenen Jahr abgelehnt und mit welcher Begründung?
Freundliche Grüße
Helmut Born Cornelia Schlemper Renate Steinsberger
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Die Stadt Düsseldorf bedankt sich bei der betreffenden Familie für das Angebot, ihr Wohnhaus in Bahnhofsnähe zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit wurde das Gebäude für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) geprüft. Diese Immobilienprüfung hat jedoch ergeben, dass das Gebäude nicht den rechtlichen Anforderungen genügte, die für die Unterbringung von UMAs erforderlich sind.
Für ein Frauenhaus gelten andere Anforderungen und bauliche Rahmenbedingungen, die bei der geplanten Nutzung berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund ist eine erneute Begehung durch das Amt für Soziales und Jugend in Kürze geplant. Nach dieser räumlichen Begehung können die Nutzungsmöglichkeiten mit dem Konzept „Weiterentwicklung der Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Frauen“ für ein Frauenhaus-, nebst Sofortaufnahmestelle mit Clearingfunktion, final eingeschätzt werden.
Antwort zu Frage 2:
Das der Politik bekannte Konzept für das dritte Frauenhaus nebst Sofortaufnahmestelle mit Clearingfunktion wurde mit potentiellen Trägern erörtert. Im Nachgang hat ein Träger ein erstes Konzept für die praktische Umsetzung eingereicht. Aktuell befindet sich das Amt für Soziales und Jugend sowie das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung im Austausch mit dem zuständigen Landesministerium bezüglich der Finanzierung.
Antwort zu Frage 3:
Im Jahr 2024 wurden in den Düsseldorfer Frauenhäusern zahlreiche Anfragen zur Aufnahme bearbeitet. Insgesamt kam es bei 336 Anfragen zu keiner Aufnahme. 260 dieser Ablehnungen basierten auf den bestehenden Kapazitätsgrenzen.
Weitere Gründe der Nichtaufnahme waren dabei unter anderem Wohnungslosigkeit, keine Bedrohung oder psychische Auffälligkeiten.
