Sachstand Schließung des Luisenkrankenhauses
Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt-Köster zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/434/2025):
Wie die Presse berichtet, hat das Münchner Unternehmen „RH Diagnost und Therapie“ die Schließung des auf Brustkrebsbehandlung spezialisierten Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und damit des Luisenkrankenhauses zum Ende des Jahres angekündigt. Grund ist eine fehlende Anerkennung als Plankrankenhaus durch das Landesministerium für Gesundheit, da das Krankenhaus laut Ministerium die Mindestkriterien nicht erfülle. Die Landesregierung NRW erzwingt damit im Zuge ihrer Klinikreform NRW, aufsetzend auf der Krankenhausreform der Bundesregierung, eine Beendigung der Versorgungsaufträge durch die Krankenkassen und damit die Schließung des Luisenkrankenhauses.
Der Schritt kam für Patientinnen und Personal offenbar völlig überraschend; das MVZ behandelt ca. 700 Patientinnen, die mit einer Schließung vor große Probleme gestellt werden.
Allen 55 Beschäftigten des Luisenkrankenhauses soll laut Presseberichten gekündigt werden. Damit droht der Stadt und ihren Einwohnerinnen auch der Verlust von Fachkräften in der medizinischen Versorgung.
Auch wenn die Verantwortung in Gesetzgebung und Entscheidung auf Bundes- und Landesebene zu suchen ist, muss Düsseldorf mit den Konsequenzen umgehen. Nach Angaben von ver.di. gehen in Folge der Reform weit mehr Behandlungsplätze in kritischen und wohnortnahen Bereichen für spezifische „Frauenmedizin“ verloren als für „Männerkrankheiten“. Speziell bei der Behandlung von Brustkrebs sieht die Landesregierung in ihrer Planung 52 Prozent weniger Behandlungsplätze vor, als die Kliniken gemeldet haben werden.
Dem Luisenkrankenhaus wurde der Versorgungsautrag entzogen, da es bestimmte andere Leistungsgruppen nicht parallel anbietet. Die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung durch Kooperationen schließt das Ministerium aus, da das Luisenkrankenhaus keine besondere Expertise auf dem Behandlungsgebiet erfülle. De facto ist das Luisenkrankenhaus jedoch bundesweit renommiert.
Dieser drohende Einschnitt in die Versorgungssicherheit von Frauen in Düsseldorf macht die Suche nach Lösungen aus unserer Sicht auch zur städtischen Aufgabe. Dabei halten wir einen Erhalt des Behandlungszentrums für möglich. Das Luisenkrankenhaus benötigte dazu nach Möglichkeit einen gemeinwohlorientierten Träger.
Ich frage an:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am Luisenkrankenhaus behandelten Frauen?
2. Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik nachgesucht hat?
3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Eberhardt-Köster
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneter Zaum:
Antwort zu Frage 1:
Die erste Teilfrage wird gemäß § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen.
Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten Die Antwortpflicht erstreckt sich zudem nur auf Bereiche, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen und die den Zuständigkeitsbereich des Rates oder seiner Ausschüsse berühren.
Die Teilfrage 1 begehrt eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung der Versorgungssicherheit für Brustkrebspatientinnen in Düsseldorf. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet. Die Frage ist außerdem nicht auf eine Gemeindeangelegenheit gerichtet, da die Planung der medizinischen Versorgungssicherheit als Daseinsvorsorge in die Kompetenz des Landes fällt.
Antwort zu Frage 2:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bedauert die Entscheidung zur Schließung des Luisenkrankenhauses nach fast drei Jahrzehnten in der Stadt Düsseldorf. Die Verantwortung für Krankenhausplanung und -finanzierung liegt beim Land NRW. Da das Krankenhaus seit Ende 2024 nicht mehr Teil des Krankenhausplans NRW ist, hatte die Verwaltung im Vorfeld keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung. Die Versorgung nach § 108 SGB V war weiterhin möglich. Die Verwaltung wurde über die Schließung erst nach dem feststehenden Entschluss informiert.
Für die Versorgung von Brustkrebspatientinnen und -patienten in Düsseldorf bestehen weiterhin etablierte Strukturen und zertifizierte Zentren, sodass die medizinische Behandlung auch nach der Schließung des Luisenkrankenhauses sichergestellt bleibt.
Antwort zu Frage 3:
Da im medizinischen Bereich aktuell ein Fachkräftemangel besteht, ist davon auszugehen, dass die Mitarbeitenden des Luisenkrankenhauses eine Weiterbeschäftigung im medizinischen Bereich in Düsseldorf finden werden.
