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Sanierung der Wohnungen an der Hammer Dorfstraße

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 10.04.2014:

Im Juni 2013 protestierte das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ gegen den Leerstand von städtischen Wohnungen an der Hammer Dorfstraße 1 – 17. Durch eine „dauerhafte Wohnungsbesichtigung“, die mehrere Tage dauerte, wurde verhindert, dass die Wohnungen verkauft wurden.

Nach Verhandlungen mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWD), die die Gebäude verwaltet, wurde dem Wohnungsbündnis ein Gesprächstermin zugesagt.

Dieses Gespräch fand im Juli 2013 statt. Bei der anschließenden öffentlichen Pressekonferenz wurden die erzielten Ergebnisse vorgestellt. Die SWD sicherte zu, die Wohnungen zeitnah zu sanieren. Mit den Arbeiten sollte bereits im Herbst 2013 begonnen werden.

In weiteren Gesprächen wurde dem „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ immer wieder versucht dazulegen, aus welchen Gründen der Beginn der Sanierung sich verschiebt. Zurzeit ist nicht abzusehen, wann mit den Arbeiten begonnen wird.

Aus diesem Grund frage ich an:

  1. Wann wird verbindlich mit der Sanierung der Häuser Hammer Dorfstraße 1 – 17 begonnen?
  1. Welche Mittel sind notwendig, um eine kurzfristige und zügige Sanierung der Häuser zu gewährleisten?
  1. Wann werden die Arbeiten voraussichtlich erledigt sein?

Freundliche Grüße

Georg Blanchard


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:

Frage 1:

Wann wird verbindlich mit der Sanierung der Häuser Hammer Dorfstraße 1-17 begonnen?

Antwort:
Gemäß Mitteilung der SWD sollen die Häuser Hammer Dorfstraße 13 - 17 in einem ersten Bauabschnitt kernsaniert und modernisiert werden. Nach Umsetzung noch vorhandener Mieter in den Häusern ist in Kürze zu erwarten, dass zwei Häuser frei gezogen sind und mit den Arbeiten begonnen werden könnte.

Für den Ausbau der Dachgeschosse und die Erneuerung der Balkonanlagen ist ein entsprechender Bauantrag seitens der SWD eingereicht worden.

Die SWD beabsichtigt, die Immobilien von der Stadt zu erwerben. Die Stadt ermitteltderzeit die Grundlagen für das Kaufangebot. Nach Veräußerung des Grundstücks und der Häuser an die SWD kann mit den Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten begonnen werden. Es wird angestrebt, in der zweiten Jahreshälfte 2014 mit den Arbeiten zu beginnen. Diese sind zunächst unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung zum Ausbau der Dachgeschosse und Erneuerung der Balkonanlagen.


Frage 2:
Welche Mittel sind notwendig, um eine kurzfristige und zügige Sanierung der Häuser zu gewährleisten?

Antwort:
Nach Auskunft der SWD wird zur Sanierung und Modernisierung der Häuser Hammer Dorfstraße 1 – 17 ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 5,5 Mio. € erwartet. Die SWD beabsichtigt, durch Aufnahme von Förderdarlehen der KfW aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ sowie weiterer Förderdarlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung des Landes NRW aus dem Programm „Bestandsinvest“ sowie frei finanzierten Darlehen und dem Einsatz von Eigenkapital die genannte Investitionssumme zu finanzieren. Mit Einsatz dieser Mittel sollte eine zügige Sanierung und Modernisierung der Häuser möglich sein.


Frage 3:
Wann werden die Arbeiten voraussichtlich erledigt sein?

Antwort:
Die SWD geht davon aus, dass im Frühjahr 2015 die ersten Wohnungen in der Hammer Dorfstraße 13 – 17 wieder bezogen werden können und für die Gesamtmaßnahme ein Zeitraum von ca. drei Jahren zur Umsetzung der noch dort wohnenden Mieter und Durchführung der Arbeiten erforderlich sein wird.

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