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Soziale Betreuung von Flüchtlingen

Ratsfraktion

Änderungsantrag zu TOP 20 (Vorlage 50/37/2015-1) der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25. Juni 2015:
 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die soziale Betreuung bedarfsgerecht anzupassen und weitere Wohlfahrtsverbände in die Betreuung einzubeziehen. Dabei soll eine Richtgröße der sozialen Betreuung von 1:80 für erwachsene Flüchtlinge und 1:40 für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge erreicht werden.
  1. Der Kämmerer wird ermächtigt, hierfür unterjährig die erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitzustellen.

Begründung:

Die Zahl der Flüchtlinge in Düsseldorf steigt auch in 2015 weiterhin deutlich an. Aktuell leben rund 3.000 Flüchtlinge in Düsseldorf. Die Beschlussvorlage sieht daher eine Anpassung des Betreuungsschlüssels vor, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Allerdings wird als Richtzahl ein Betreuungsschlüssel von 1:200 für alle untergebrachten Flüchtlinge vorgesehen. 

Die Erhebung „Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland“ (Stand August 2014) kommt zu dem Ergebnis, dass ein solch hoher Betreuungsschlüssel vollkommen ungeeignet ist, um die Flüchtlinge qualifiziert zu Betreuen und zu Beraten. In Bezug auf die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel in Deutschland heißt es in der Erhebung: 

„Im Ergebnis bewegt sich der Betreuungsschlüssel, sofern er definiert wird, zwischen 1:96 (Mecklenburg-Vorpommern) und 1:150 (Bayern). Die Arbeitsgruppe ‚Soziale Beratung und Betreuung’ des von der Landesregierung Brandenburg eingesetzten Gremiums zur Überprüfung der geltenden Mindestbedingungen in Brandenburg kam zum Schluss, ‚[…] dass der derzeit geltende Personalschlüssel von 1:120 dazu führe, dass für die Arbeit mit den einzelnen Flüchtlingen nur noch sehr wenig Zeit zur Verfügung stehe. Die Folge davon ist, dass die Betreuungsaufgaben die Beratungsaufgaben weitgehend verdrängen, so dass eine qualifizierte Beratung nicht mehr stattfinden kann.’ (Ber LReg BB Mindestbedingungen 2012, S. 16 f.) Die AG empfahl daher einen Personalschlüssel von 1:80 für erwachsene Flüchtlinge und einen Schlüssel von 1:40 für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. (a. a. O., S. 18) Diese Forderung kann verallgemeinert werden.“

Freundliche Grüße 

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Lutz Pfundner

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