Unentgeltliches Mittagessen an städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen
Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/036/2026):
Auf kommunaler und auf Landesebene gibt es seit Langem Diskussionen über die Einführung eines kostenfreien Mittagessens an den Schulen und Kindertagesstätten.
Diesen Überlegungen hat NRW-Sozialminister Laumann (CDU) vor Kurzem eine Absage erteilt.1 Da von Seiten des Landes also in den nächsten Jahren keine Unterstützung zu erwarten ist, möchte Die Linke erfahren, was auf städtischer Ebene nötig wäre, um jedem Kind und Jugendlichen ein kostenfreies, gesundes Mittagessen zu ermöglichen. Wir gehen von der Existenz entsprechender Planungen der Verwaltung aus, da es im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen im Stadtrat auf S. 52 heißt:
“Unser Ziel ist es, dass kein Kind aus Kostengründen vom Mittagessen ausgeschlossen bleibt. Dazu werden wir die bestehenden Strukturen der Unterstützung analysieren und bei Bedarf ergänzen.”
Ich frage an:
1. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für die Bereitstellung einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen in Düsseldorf?
2. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für die Bereitstellung einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung an den städtischen Kindertagesstätten in Düsseldorf?
3. Wie sieht die konkrete Planung der Verwaltung zur Einführung einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung aus?
Freundliche Grüße
Matthias Poczatek
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Im laufenden Schuljahr 2025/26 nehmen von 57.446 Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grundschulen) und Sekundarstufe I (weiterführende Schulen) 25.539 Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung teil. Dies entspricht einem Anteil von aktuell rund 44 Prozent.
Für eine kostenlose Mittagsverpflegung in allen städtischen Düsseldorfer Schulen würden ausgehend von der Annahme gleichbleibender Schülerzahlen (Stand Oktober 2025: 80.414), zusätzlicher Bereitstellung einer Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und einer hundertprozentigen Essensteilnahme aller Schülerinnen und Schüler Kosten von rund 68 Millionen Euro jährlich anfallen.
Bei dem Angebot einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung an allen städtischen Schulen ist zwar zu erwarten, dass grundsätzlich mehr Schülerinnen und Schüler als heute an dem Mittagessen teilnehmen würden, aber dennoch nicht alle Schülerinnen und Schüler (insbesondere der höheren Klassen und Stufen) die Mittagsverpflegung annehmen würden. Beispielsweise würden sich die Gesamtkosten bei einer angenommenen hundertprozentigen Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) und jeweils 25 % der Schülerinnen und Schüler der Sek I und II an den weiterführenden Schulen auf rund 30 Millionen Euro jährlich belaufen.
Zu erwartende Steigerungen des Essenspreises aufgrund weltweiter Spannungen (z. B. Kriege und Zollpolitik) und des allgemeinen Inflationsschubs sowie der Mindestlohnerhöhungen in 2026 und 2027 sind hierin noch nicht berücksichtigt.
Antwort zu Frage 2:
In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden im Kita-Jahr 2025/2026 rund 6.000 Kinder betreut. Hinzuzurechnen sind weitere rund 21.000 Kinder, die in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Freien Träger der Jugendhilfe in Düsseldorf oder in der Kindertagespflege betreut werden. Insgesamt ist von rund 27.0000 Kindern in Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt auszugehen, die von einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung profitieren könnten.
Die seitens der Träger aktuell erhobenen Verpflegungsentgelte differieren deutlich und liegen zwischen 60 Euro und 150 Euro.
Im Mittelwert ist von einem aktuellen Entgelt von 100 Euro auszugehen.
Eine Übernahme des Verpflegungsentgeltes durch die Kommunen hätte somit eine kommunale Haushaltsbelastung von rund 32,5 Millionen Euro jährlich zur Folge.
In Bezug auf die Mittagsverpflegung sowohl in den städtischen Kindertageseinrichtungen als auch in den städtischen Schulen ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass anspruchsberechtigte Familien im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BUT-Leistungen) die Kostenübernahme für das Verpflegungsentgelt beantragen können. Hier werden Bundesmittel zur Deckung zur Verfügung gestellt und direkt in den kommunalen Haushalt verbucht. Würde aufgrund einer kommunalen Freistellung der Eltern kein Entgelt mehr für die Mittagsverpflegung erhoben, entfällt dieser Ausgleich aus Bundesmitteln.
Antwort zu Frage 3:
Die Absage des Landes zur Übernahme der bzw. Beteiligung an den Kosten für ein kostenfreies Mittagessen ist erst kürzlich erfolgt.
Die Teilhabe an der Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen von Kindern, die von Armut bedroht sind, ist über die Leistungen der Bildung und Teilhabe sichergestellt.
Darüber hinaus besteht für Kinder und Jugendliche, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes NRW die Möglichkeit, kostenlos ein Mittagessen zu erhalten.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen vor Ort und in den Schulen haben die pädagogischen Fachkräfte darüber hinaus einen guten Blick auf die Kinder und handeln im Bedarfsfall. So ist auch, wenn z. B. die Brotdose zu Hause vergessen wird, sichergestellt, dass kein Kind bis zum Mittagessen hungern muss.
