Unterbringung anerkannter Flüchtlinge in Düsseldorf
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. September 2015: Bis zum Jahresende rechnet Düsseldorf mit 6.000 Flüchtlingen. Diese werden in Sammelunterkünften, Turnhallen, Hotels, Zelthallen und Traglufthallen untergebracht. Flüchtlinge mit anerkanntem Asylantrag sollen aus diesen Unterkünften wieder ausziehen und auf dem freien Wohnungsmarkt versuchen, eine Wohnung zu finden. Dies stellt sich in Düsseldorf jedoch als ausgesprochen schwierig dar. Oftmals bleibt den anerkannten Flüchtlingen nichts anderes übrig, als in den Sammelunterkünften zu bleiben.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele anerkannte Flüchtlinge leben noch immer in Flüchtlingsunterkünften oder in Obdachlosenunterkünften und wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen 12 Monaten entwickelt?
- Welche Hilfestellung und Unterstützung bietet die Stadt Düsseldorf den anerkannten Flüchtlingen um die Unterkünfte zu verlassen?
- Welche Maßnahmen könnten aus Sicht der Verwaltung zu einer Verbesserung der Situation beitragen und welche Verbesserungen sind konkret geplant?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 10.09.2015 (Beigeordneter Hintzsche)
zu Frage 1: Regelmäßig endet für die Kommune nach 15 Monaten die Verpflichtung zur Unterbringung in einer Sammelunterkunft. Eine weitere Unterbringung erfolgt, solange es den Betroffenen nicht gelingt, selbst angemieteten Wohnraum zu beziehen. Zum 31.08.2015 lebten 363 Flüchtlinge, bei denen die Unterbringungsverpflichtung beendet ist, noch in Sammelunterkünften. Zum 01.01.2014 betrug diese Zahl 56, zum 01.01.2015 199.
zu Frage 2: Die mit der Düsseldorfer Wohnungswirtschaft abgeschlossene Kooperationsvereinbarung und die Bereitschaft von Privatvermietern, Wohnraum für Flüchtlinge anzubieten, unterstützen die Wohnraumsuche der Flüchtlinge ohne weitere Unterbringungsverpflichtung. Diese Angebote werden im Amt für Wohnungswesen in einer zentralen Anlaufstelle gebündelt und den in Frage kommenden Flüchtlingen zugänglich gemacht. In der Folge stehen alle Regeldienste, die die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet, den Bürgerinnen und Bürgern - und damit auch den Flüchtlingen - offen.
zu Frage 3: Ein höheres Wohnungsangebot - insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnens - trägt zu einer Verbesserung der Situation bei. Zur nachhaltigen Stärkung werden in allen Bebauungsplänen Quotierungen zu Gunsten der sozialen Wohnraumförderung festgelegt. Hiervon werden auch Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus profitieren. Der Verwaltung liegen für 2015 Vormerkungen zur Förderung von ca. 250 Wohneinheiten vor. Mit Blick auf eine Durchmischung von Quartieren werden Flüchtlingshaushalte entsprechend berücksichtigt. Dies gilt auch für bezugsfertig werdende Vorhaben der Vorjahre.
Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation hat das Land Nordrhein-Westfalen im Juni 2015 ein Förderprogramm zur Errichtung von Wohnungen für Flüchtlinge aufgelegt. Ziel ist es, einen Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu leisten, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden. Zielgruppe sind Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes, die keinen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines haben. Ändert sich während der Dauer des Nutzungsverhältnisses der Aufenthaltsstatus, kann das Mietverhältnis im Rahmen eines Individualmietvertrages fortgeführt werden. Es können Wohnungen im Neubau und durch Um- und Ausbau im Bestand errichtet werden bzw. entstehen. Entfällt der Bedarf für die Zielgruppe, gelten die Wohnungen bis zum Ende der Bindung als öffentlich gefördert im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. Bei der Neuschaffung durch Neubau gelten die Qualitätsstandards der Wohnraumförderungsbestimmungen vollumfänglich. Bei der Neuschaffung und der Herrichtung von Wohnungen im Bestand muss der geförderte Wohnraum hinsichtlich Lage, Ausstattung und Gebrauchswert zur Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerberns geeignet sein. Die Qualitätsstandards der Wohnraumförderungsbestimmungen sind nicht zwingend einzuhalten. Den Wohnungsunternehmen wurde das Programm von der Verwaltung bekannt gemacht. Diese prüfen derzeit Antragsstellungen, vor allem durch Umbauten im Bestand.
Projektidee "Flüchtlinge bauen sich selbst ein Haus"
Viele Flüchtlinge bringen Qualifikationen mit, die auch für ein Bauprojekt eingesetzt werden könnten. Erste Gespräche dazu sind bereits mit dem Bund der Architekten Düsseldorf geführt worden, der Unterstützung signalisiert hat. Tatsächlich existiert bislang nur die Projektidee. In einem ersten Schritt wird mit den möglichen Bündnispartnern wie Handwerkskammer oder Baugewerbliche Verbände die Umsetzung konkretisiert werden.
