Wann gibt sich die Stadt Düsseldorf eine Anlagerichtlinie?

Rat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 28.05.2025 (RAT/164/2025):

Kommunen können Kapital anlegen, das nicht sofort und uneingeschränkt zur Verfügung steht, wie im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 34 - 48.01.01/16 - 416/12 festgehalten wird:

„Die Gemeinden und Gemeindeverbände können liquide Mittel, die nicht zur Sicherung der Liquidität und zur Zahlungsabwicklung benötigt werden, längerfristig anlegen. Sie haben bei der Anlage dieses Kapitals auf eine ausreichende Sicherheit und einen angemessenen Ertrag zu achten (vgl. § 90 Absatz 2 Satz 2 GO NRW). Bei der Auswahl der Anlageformen und bei der Anlagedauer muss die Verpflichtung zur Sicherstellung der Liquidität ausreichend berücksichtigt werden (vgl. § 75 Absatz 6 GO NRW).”

Die Kommunen sind jedoch gehalten, die Rahmenbedingungen der Kapitalanlage selbst zu definieren:

“Für die Anlage von längerfristigem Kapital sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände sachgerechte und vertretbare Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung und unter Beteiligung ihrer Vertretungskörperschaft schaffen. Sie können auch Dritte mit der Anlage von Kapital sowie mit der Bewertung der Chancen und Risiken von Anlageformen beauftragen. Diese Beauftragung entbindet jedoch die Gemeinden und Gemeindeverbände nicht von der Gesamtverantwortung für die Anlage ihres Kapitals.“

Eine geeignete Rahmenbedingung ist die Aufstellung einer Anlagerichtlinie. Mit einer Anlagerichtlinie lassen sich finanzielle Risiken für Kommunen senken.

Gleichzeitig können mit einer Anlagerichtlinie inhaltliche Bedingungen für Vergaben erstellt werden. Im “Düsseldorfer Kodex” ist u.a. das Kriterium der Nachhaltigkeit vorgesehen. Mit einer konkreten Anlagerichtlinie würden die Bedingungen des Düsseldorfer Kodex’ für nachhaltige Geldanlagen der LHD bindend.

Der Entwurf einer Richtlinie wurde dem Rat für seine Sitzung am 04.07.2019 angekündigt, aber dann zurückgezogen. Der zurückgezogene Entwurf der Anlagerichtlinie (001/ 24/2019) besagte u.a.:

„Bei der Kapitalanlage sind neben den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Rendite zusätzlich die nicht-ökonomischen Ziele der Ethik, Moral und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Ausgeschlossen sind Kapitalanlagen bei Unternehmen, die zu mehr als zehn Prozent ihres Konzernumsatzes
- an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern und Waffen beteiligt sind,
- in den Geschäftsfeldern Tabak, Alkohol, Pornographie, Glücksspiel, Atomkraft, Erdöl oder Kohle erwirtschaften,
- Produkte herstellen, die unter Unterstützung oder Tolerierung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit produziert werden,
- Produkte herstellen, die die Menschenwürde verletzen sowie bei Staaten, die
- die Todesstrafe praktizieren
- als kriegstreibend oder korrupt einzustufen sind

Ferner sollen Kapitalanlagen nur getätigt werden, wenn diese den sogenannten „ESG“- Kriterien entsprechen. Die Abkürzung steht für die englischen Begriffe Environment (Umwelt/Ökologie), Social (Gesellschaft/Soziales) sowie Governance (Unternehmensführung/Ökonomie).

Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist kontinuierlich zu überwachen.“

Im Haupt- und Finanzausschuss wurden am 06.12.2021 und 21.02.2022 erneut Vorlagen eingebracht und wieder zurückgezogen. Bis heute wurde dem Rat keine Anlagerichtlinie zum Beschluss vorgelegt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Warum wurden die Entwürfe der Anlagerichtlinie (zuletzt 2022) zurückgezogen?

2. Wird eine neue Anlagerichtlinie für die Stadt Düsseldorf erstellt? Wenn ja, wann wird diese in die Gremien eingebracht? Wenn Nein, warum nicht?

3. Wie viel Finanzkapital der Stadt Düsseldorf ist bei Finanzinstituten, in Aktien, ETFs, Unternehmen (städtische Tochterunternehmen und andere) angelegt bzw. hinterlegt? (Bitte aufgeschlüsselt in kurz-, mittel, und langfristige Anlagen)

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla              Anja Vorspel


Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:

Antwort zu Frage 1:
Es bestand noch inhaltlicher Abstimmungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Gewichtung der Nachhaltigkeitskriterien und der Einräumung von Toleranzgrenzen.

Antwort zu Frage 2:
Ja, es wird an der Anlagenrichtlinie gearbeitet. Schon jetzt hat die Stadt interne Dienstanweisungen für kurz-, mittel- und langfristigen Finanzanlagen, die ein ordnungsgemäßes und strukturiertes Vorgehen sicherstellen.

Antwort zu Frage 3:
Derzeit bestehen keine Finanzanlagen, da keine anzulegende Liquidität vorhanden ist. Es gibt keine Geldanlage im engeren Sinne, aber es wurden Gesellschafterdarlehen von der LHD über 7,84 Mio. EUR an das städtische Tochterunternehmen AWISTA Kommunal GmbH und weitere von der Holding GmbH an den Flughafen Düsseldorf GmbH über 50,0 Mio. EUR, die D.LIVE GmbH & Co. KG über 65,8 Mio. EUR und die ditec GmbH über 4,3 Mio. EUR ausgereicht.