Wassersperren in Düsseldorf
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 09.10.2013:
Der Zugang zu sauberem Wasser muss für alle Menschen gewährleistet werden und darf nicht von der wirtschaftlichen Situation abhängig sein. Neben Stromsperren gibt es in verschiedenen deutschen Städten dennoch die Praxis, dass Haushalten, die in eine prekäre wirtschaftliche Lage geraten sind, der Zugang zu Wasser versperrt wird. Die Abschaltung der Wasserzufuhr ist so zu einer gebräuchlichen Zwangsmaßnahme gegen säumige ZahlerInnen geworden.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Werden in Düsseldorf Wassersperren vorgenommen und falls ja, wie hat sich die Zahl der Sperren in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren) und welche Personenkreise sind von Sperrungen grundsätzlich ausgenommen?
- Welche Kosten entstehen für die Kunden bei schriftlichen Mahnungen wegen fälliger Abschlags- oder Rechnungsbeträge, für Wegekosten im Rahmen eines Kassierweges oder Sperrversuches und im Falle der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu Gesprächen und Verhandlungen mit den Stadtwerken Düsseldorf AG, um Wassersperren und zusätzliche Kostenbelastungen zu vermeiden?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung:
Frage 1:
Werden in Düsseldorf Wassersperren vorgenommen und falls ja, wie hat sich die Zahl der Sperren in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren) und welche Personenkreise sind von Sperrungen grundsätzlich ausgenommen?
Antwort:
Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Zahl der Sperrungen über Jahre hinweg kontinuierlich auf niedrigem Niveau bewegt. So gab es 119 sperren in 2009, 138 in 2010, 164 in 2011 und 136 in 2012. Auch für 2013 ist keine nennenswerte Steigerung zu erwarten.
Eine grundsätzliche Ausnahme für bestimmte Personenkreise sehen die Stadtwerke nicht vor. Gleichwohl haben die Stadtwerke Standardprozesse vorgeschaltet, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und die insbesondere bei sozialen Notlagen oder den besonders nachhaltig Betroffenen ausreichend Zeit gewähren, mit den Stadtwerken gegebenenfalls mit Unterstützung der Sozialverwaltung eine Sperrung abzuwenden.
So ist beispielsweise in Düsseldorf der Zeitraum zwischen Androhung und Vollzug einer Sperrung von zwei auf vier Wochen erweitert. Bei Sperrungen in Mehrfamilienhäusern wird gegenüber den Mietern aktiv die Bildung einer Notstandsgemeinschaft angeregt. Bildet sich diese und erklärt den Schuldbeitritt zu dem durch den Vermieter verursachten Zahlungsrückstand und den laufenden Verbrauch, so wird die Versorgung unverzüglich wieder aufgenommen. Über diesen Weg konnte beispielsweise in 2012 sichergestellt werden, dass in keinem der betroffenen 15 Mehrfamilienhäuser das Wasser für mehr als einen Tag abgestellt werden musste.
Darüber hinaus wird das im Rahmen des Runden Tisches mit der Energiewirtschaft vereinbarte Frühwarnsystem auch im Vorfeld von Wassersperren praktiziert. Das in diesem Kontext entwickelte Merkblatt mit entsprechenden Unterstützungs- und Hilfsangeboten wird auch bei Ankündigung einer Unterbrechung der Wasserzufuhr ausgehändigt. Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 6. Februar 2013 vorgestellt.
Frage 2:
Welche Kosten entstehen für die Kunden bei schriftlichen Mahnungen wegen fälliger Abschlags- oder Rechnungsbeträge, für Wegekosten im Rahmen eines Kassierweges oder Sperrversuches und im Falle der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung?
Antwort:
Die Mahnkosten betragen 4,90 Euro. Für die Wegekosten im Rahmen eines Kassierweges oder Sperrversuches werden 32,50 Euro und für eine erfolgte Sperrung 55 Euro erhoben. Bei der Wiederherstellung der Versorgung werden während der Geschäftzeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr werden 65,45 Euro und außerhalb der vorgenannten Geschäftzeiten 157,08 Euro berechnet.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu Gesprächen und Verhandlungen mit den Stadtwerken Düsseldorf AG, um Wassersperren und zusätzliche Kostenbelastungen zu vermeiden?
Antwort:
Nach Einschätzung der Verwaltung wird unter anderem durch die geringe Anzahl der Wassersperren und die von Stadtwerken zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben praktizierten Standardprozesse deutlich, dass die Stadtwerke die Wasserversorgung im Einzelfall mit Augenmaß und nur als letztes Mittel unterbrechen, wenn die Abnehmerinnen und Abnehmer auf Mahnung und Androhung nicht reagieren.
Hinzu kommt, dass das Jobcenter berichtet, dass Problemfälle im Zusammenhang mit Wassersperren in der dortigen Bewilligungspraxis nicht bekannt sind. Auch im Bereich der Leistungsstellen des Amtes für soziale Sicherung und Integration gibt es nur ein bis zwei Fälle im Jahr, bei denen eine Lösung durch entsprechende finanzielle und persönliche Unterstützung von dort in Kooperation mit den Stadtwerken gefunden werden musste.
Mit Blick auf diese Ausgangslage und die Ausführungen bei Frage 1 unter anderem zu den Ergebnissen des Runden Tisches sieht die Verwaltung derzeit keine neuen Ansatzpunkte dafür, um das Thema der Versorgungssperren erneut aufzugreifen.
