Wegfall der Bundesförderung für das Bündnis internationaler Produktionshäuser

Rat

Anfrage des Ratsmitglieds Chris J. Demmer zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/433/2025):

Das Tanzhaus NRW hat auf seiner Webseite am 20.11.2025 ein Statement des Bündnisses internationaler Produktionshäuser zur Streichung der Fördermittel durch die Bundesregierung veröffentlicht.1 Zu den Unterzeichnenden gehört auch das Tanzhaus NRW selbst, weiterhin das Forum Freies Theater.

Die Bundesregierung hatte in der Vorwoche trotz einer deutlichen Steigerung des Kulturetats das Bündnis nach zehnjähriger Förderung nicht mehr berücksichtigt.

Zuvor hatte das Bündnis schon durch eine Kürzung der Fördermittel von 5 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro unter schwierigen Bedingungen gearbeitet.

Durch die vollständige Streichung der Fördermittel sehen die Unterzeichnenden das Bündnis am Ende.

1tanzhaus-nrw.de/de/node/8820

Ich frage an:

1. In welcher Form hat sich die Stadt Düsseldorf zur Erhaltung der Bund-Land-Kommunen-Kooperation “Bündnis internationaler Produktionshäuser” eingebracht bzw. wird sich einbringen?
2. Welche Folgen hätte der Wegfall der Produktionen des Bündnisses für den Kulturstandort Düsseldorf?
3. Wie begegnet die Verwaltung der Kritik des „Bündnisses internationaler Produktionshäuser“?

Freundliche Grüße
Chris J. Demmer


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:

Antwort zu Frage 1:
Bereits vor der erfolgten Streichung der Fördermittel für das „Bündnis internationaler Produktionshäuser“ hat sich die Stadt Düsseldorf gemeinsam mit dem Land NRW im Juli 2024 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Claudia Roth, gewandt, um die Bedenken bezüglich einer möglichen Streichung der Fördermittel deutlich zu machen.

Zuletzt hat sich die Verwaltungsspitze im Oktober 2025 gemeinsam mit einzelnen Mitgliedern des Bundestags aus der Landeshauptstadt Düsseldorf an ein zuständiges Mitglied des Haushaltsausschusses des deutschen Bundestags gewandt und sich für eine Fortführung dieser wirkungsvollen Förderung eingesetzt.

Parallel steht die zuständige Fachverwaltung im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Häusern tanzhaus.nrw und Forum Freies Theater.

Antwort zu Frage 2?
Die Teilfrage 2 wird gemäß § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen.

Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten. Die Antwortpflicht besteht zudem nur insoweit, als dass die Frage einen Bezug zu einem hinreichend bestimmten Sachverhalt haben muss.

Die Teilfrage 2 begehrt eine prognostische Bewertung der Folgen des Wegfalls der Produktionen des Bündnisses internationaler Produktionshäuser. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet.

Die Teilfrage 2 bezieht sich außerdem nicht auf einen hinreichend bestimmten Sachverhalt, da keine der Verwaltung vorliegende Information, sondern eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung begehrt wird.

Antwort zu Frage 3:
Die Verwaltung ist sich über den Mehrwert des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser und der damit zusammenhängenden Bundesförderung äußerst bewusst. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass das FFT und das Tanzhaus nrw ihr Renommee in der sehr international geprägten Szene der freien darstellenden Künste weiter stärken konnten. Die Förderentscheidung des Bundes wird die städtische Förderung nicht beeinflussen.

Die Förderung der Landeshauptstadt Düsseldorf sichern vor allem die Infrastruktur und betrieblichen Strukturen der Einrichtungen. Für das Programm sind sie jedoch grundsätzlich vorrangig auf Drittmittel angewiesen, sodass die Stadt den Wegfall von Landes- und Bundesförderungen nicht kompensieren können wird.