Zukunft Wohnen.Düsseldorf – frei interpretiert durch die Stadtverwaltung?
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 13.02.2014:
Das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt Zukunft Wohnen.Düsseldorf wurde am 06. Juni 2013 mit den Stimmen von CDU/FDP und Grünen im Rat beschlossen.
Grundlage war die Verwaltungsvorlage mit Stand März 2013 sowie der mehrheitlich angenommene Ergänzungsantrag der o. a. drei Ratsfraktionen. In diesem Ergänzungsantrag wurde u. a. die Miete für den sogenannte n preisgedämpften Wohnraum auf 8,50 €/m² begrenzt (ursprünglich 10.- €/m²).
Im Text des Handlungskonzeptes ist ausgeführt: „Bei städtebaulichen Projekten, bei denen im Rahmen bauleitplanerischer Aktivitäten insgesamt mindestens 100 Wohneinheiten realisiert werden, sind 20 % der Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau und 20 % der Wohneinheiten im preisgedämpften Wohnungsbau zu errichten.“ Ebenfalls unter 6.1.1 wird ausgeführt, dass wenn auf dem Grundstück kein geförderter Wohnungsbau möglich ist, zunächst die Realisierung im näheren Umfeld zu prüfen sei. „Wenn auch dies nicht umsetzbar ist, kann den Anforderungen an die Quotierung für den geförderten Wohnungsbau auf einem Alternativstandort innerhalb des Stadtgebietes oder durch den Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand nachgekommen werden… Für beide Vertragspartner besteht die Möglichkeit, das Verfahren zur Einholung eines politischen Beschlusse zu initiieren, wenn von der Standardquote abgewichen werden soll.“
Auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf ist unter dem Stichwort Handlungskonzept Wohnungsbau der Vorentwurf aus November 2011 zu finden. Weder der Entwurf aus März 2013 noch die verabschiedete Version mit dem o. a. Ergänzungsantrag wurde auf der Seite eingestellt.
In Verlautbarungen der Stadtverwaltung wird der preisgedämpfte Wohnungsbau – entgegen dem Ratsbeschluss – zwischen 8,50 und 10.- €/m² angesiedelt. Die Ausnahmeregelung für den geförderten Wohnungsbau und die einhergehende notwendige Einholung eines politischen Beschlusses bei Abweichungen wird ignoriert. Ohne Begründung wird bei innerstädtischen Projekten sozialer Wohnungsbau nicht vorgesehen. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die sogenannte Flexi-Quote das gesamte Stadtgebiet einschließt.
Es erscheint unverständlich, wie die Stadtverwaltung dazu kommt, ein mehrheitlich vom Rat der Stadt verabschiedetes Konzept so frei zu interpretieren. DIE LINKE Ratsfraktion stellt fest, dass noch nicht einmal das von ihr kritisierte und abgelehnte Handlungskonzept umgesetzt wird. Deshalb stellen wir folgende Fragen:
- Wann wird das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt in der vom Rat mehrheitlich beschlossenen Version auf die Internetseite der Stadt Düsseldorf eingestellt?
- Auf welcher Grundlage wird in Stellungnahmen der Stadtverwaltung der sogenannte preisgedämpfte Wohnungsbau zwischen 8,50 und 10.- €/m² definiert?
- Auf welcher Grundlage wurde – entgegen dem verabschiedeten Handlungskonzept – bisher davon abgewichen, dass bei Abweichung von der Standardquote ein politischer Beschluss notwendig ist?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
Antwort der Verwaltung durch den Dezernenten Bonin:
Frage 1:
Wann wird das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt in der vom Rat mehrheitlich beschlossenen Version auf die Internetseite der Stadt Düsseldorf eingestellt?
Antwort:
Auf der Internetseite http://www.duesseldorf.de/planung/stadtentw/handlungskonzept/ stehen sowohl die
vom Rat mehrheitlich beschlossene Version des Handlungskonzeptes mit Stand März 2013 als auch der Ergänzungsantrag zum Download seit Ende Juni 2013 bereit.
Frage 2:
Auf welcher Grundlage wird in Stellungnahmen der Stadtverwaltung der sogenannte preisgedämpfte Wohnungsbau zwischen 8,50 und 10 €/m2 definiert?
Antwort:
Bei den Verfahren, bei denen derzeit städtebauliche Verträge vorbereitet werden, handelt es sich um so genannte „laufende Verfahren“. Dies sind Verfahren, bei denen vor dem 06.06.2013 politische Beschlüsse zu der Art der Wohnungsnutzung (z.B. zum Anteil an gefördertem Wohnungsbau im Plangebiet) oder dem Maß der baulichen Nutzung getroffen wurden. Um diese Projekte nicht zu gefährden und aufgrund des Vertrauensschutzes der Investoren kann in diesen Fällen die Standardquote nicht gefordert werden. Vielmehr wird in Nachverhandlungen auf eine Umsetzung von öffentlich geförderten und/oder preisgedämpften Wohneinheiten hingewirkt. Im Rahmen dieser (freiwilligen) Umsetzung der Investoren wurde bislang preisgedämpfter Wohnungsbau für 10 €/m2 angeboten.
Bei den Verfahren mit Beginn nach dem Ratsbeschluss vom 06.06.2013 sind die Inhalte des Handlungskonzeptes verbindlich anzuwenden. Der Ergänzungsantrag nennt jedoch zwei Bedingungen für die 8,50 €/m2 Nettokaltmiete: „Der preisgedämpfte Wohnraum nach dem Düsseldorfer Modell wird auf 8,50 Euro/m² Nettokaltmiete begrenzt, wenn über Drittmittel, beispielsweise Fördermittel der KfW, des Bundes oder des Landes NRW, bei der Finanzierung des Grundstücks eine Kompensation geleistet wird, oder wenn die Begrenzung im Rahmen der Mischkalkulation für das gesamte Bauprojekt finanziell darstellbar ist.“
Bis auf das Programm der Stadtsparkasse stehen keine entsprechenden Förderprogramme zur Verfügung. Die finanzielle Darstellbarkeit wird derzeit – auch mit den Wohnungsmarktakteuren – geprüft und diskutiert.
Frage 3:
Auf welcher Grundlage wurde – entgegen dem verabschiedeten Handlungskonzept – bisher davon abgewichen, dass bei Abweichungen von der Standardquote ein politischer Beschluss notwendig ist?
Antwort:
Bislang wurden Aussagen zur Umsetzung eines Anteils an preisgedämpften und/oder öffentlich geförderten Wohneinheiten lediglich im Rahmen von Nachverhandlungen bei laufenden Altverfahren getroffen (siehe Antwort zu Frage 2). Da in diesen Fällen die Standardquote nicht verbindlich anzuwenden ist, greifen auch keine Abweichungsregelungen.
Verbindlich anzuwenden ist die Standardquote bei Bebauungsplanverfahren für Wohnungsneubaugebiete bei denen vor dem 06.06.2013 keine politischen Beschlüsse zur Art der Wohnnutzung oder dem Maß der baulichen Nutzung getroffen wurden. Diese Verfahren sind bislang noch nicht so weit fortgeschritten, dass Aussagen über möglicherweise nötige Abweichungen getroffen werden können.