Planungen Stadtwohnheim Posener Straße 128 -132 und ehemaliges Wohnheim Kuthsweg 16 -18

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 14.02.2011:

Aus aktuellem Anlass kommt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf auf ihre Anfrage „Integration von Wohnungslosen in den Wohnungsmarkt“ (64/42/2010) vom 30.08.2010 zurück.

Wir hatten damals die Hals-über-Kopf-Schließung des Wohnheims Kuthsweg 16 - 20 kritisiert, weil die BewohnerInnen wegen der Kurzfristigkeit der Räumungsankündigung von nur zwei Wochen keine Zeit hatten, sich statt der erneuten Einweisung in ein anderes Wohnheim selbst eine neue Mietwohnung zu suchen. Einige BewohnerInnen hatten gegen die Ordnungsverfügung der Stadt geklagt und beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners (Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf) vom 14. Juni 2010 erreicht (Aktenzeichen 23 L 985/10). Diese BewohnerInnen hatten damit die Zeit gewonnen, die sie brauchten, um mit Hilfe der Stadt eine Mietwohnung zu finden.

Nun ist die Bezirksvertretung 08 am 02.12.2010 mit der Vorlage 178 257/2010 darüber informiert worden, dass das Wohnheim Posener Straße 128-132 in ein Asylbewerberheim umgewandelt werden soll. Für eine Übergangsphase sei eine Mischbelegung des Wohnheims von Obdachlosen und AsylbewerberInnen unvermeidbar - so die Stadt. Diese Situation birgt aber wegen der letztendlichen Verdrängung der jetzigen BewohnerInnen ein erhebliches Konfliktpotenzial.

Die Stadt besitzt bei über 4.300 Wohnungen Belegungsrechte, davon 477 allein bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft. Unseren MitbürgerInnen in den Wohnheimen sollten daher leer stehende Wohnungen aus diesem Bestand angeboten werden, statt sie von einer Notunterkunft in eine andere zu verschieben. Im Falle der Schließung des Wohnheims am Kuthsweg hat die Stadt solche Wohnungen nur denjenigen BewohnerInnen angeboten, die vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben.

Soweit die Schließung von Wohnheimen und städtischen Notunterkünften einerseits zu begrüßen ist, da diese Kapazitäten nicht mehr benötigt werden, so stellt sich hier aber andererseits die Frage, was aus den zuletzt verbliebenen BewohnerInnen wird und wie man mit ihnen umgeht. Ebenso stellt sich die Frage, was aus der leer stehenden Immobilie und dem Grundstück wird.

Im Falle des ehemaligen Stadtwohnheims auf der Breslauer Straße 21-27 ist Folgendes passiert: Vor zehn Jahren ist dieses Wohnheim geschlossen worden. Übrigens auch ziemlich kurzfristig und mit viel Druck kurz vor Jahresende, obwohl das Wohnheim danach 7 Jahre bis zu seinem Abriss leer stand. Die Stadt hat das Grundstück an eine Wohnungsgesellschaft verkauft, die mittlerweile Eigenheime (Reihenhäuser, Kaufpreis ca. 350.000 Euro im Durchschnitt) darauf errichtet hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, damit die BewohnerInnen des Wohnheims Posener Straße 128-132 beim Umzug keine unzumutbaren und rechtswidrigen Härten treffen und wird sie deshalb verstärkt für eine Unterbringung in normalen Mietwohnungen sorgen (Belegungsrechte nutzen)?

  2. Welche Wohnheime der Stadt bzw. anderer Träger gibt es in Düsseldorf für Wohnungslose, wie stark sind diese belegt (Bitte einzeln mit Nennung der Einrichtungen bzw. Adresse auflisten!) und sind weitere Zusammenlegungen bzw. Schließungen geplant?

  3. Welche Ergebnisse hat die in der Niederschrift zur AWM Sitzung vom 30.08.2010 angekündigte Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Aufhebung der Erbbaurechtsverträge für das Grundstück des ehemaligen Stadtwohnheims Kuthsweg ergeben und welche weiteren Planungen sind vorgesehen?

Freundliche Grüße

 

Peter Nowinski                      Roswitha Schulz                      Mbulelo Dlangamandla