Poolbildung bei der Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigung verschieben

Ratsfraktion

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 02. Juni 2016: 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich dafür aus, die Einführung der Poolbildung bei der Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigung um ein Schuljahr zu verschieben. In dieser Zeit soll mit allen Beteiligten (Eltern, Betroffene, Vereine und Verbände, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, Verwaltung etc.) ein für alle tragbares Konzept erarbeitet werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verträge mit den neuen Anbietern entsprechend auszusetzen. 

Begründung:
Mehrere Hundert Kinder mit Beeinträchtigung besuchen in Düsseldorf eine Schule und erhalten dabei Unterstützung von einer Schulbegleiterin oder einem Schulbegleiter. Bisher durften Eltern die Begleitung für ihr Kind unter den Angeboten verschiedener Träger auswählen. Durch eine Neuregelung der Stadt ist dies ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr möglich, da es eine Poolbildung geben wird. 

Die Betroffenen selbst bzw. deren Eltern wurden nicht in die Erarbeitung des Konzeptes und der Entscheidung mit einbezogen. 

Der Verein „Gemeinsam Leben und Lernen Düsseldorf e.V.“ hat in einem Schreiben an die Ratsfraktionen kritisch auf die Neuerungen reagiert. Hierin heißt es: 

„Im ersten Quartal diesen Jahres hat es eine Ausschreibung des Amtes für soziale Sicherung und Integration gegeben, um Schulbegleitungen von Kindern mit Beeinträchtigung ab dem kommenden Schuljahr zu poolen, d.h. eine Schulbegleitung soll – sofern dies möglich ist – zukünftig für mehrere Kinder zuständig sein. Über diese Ausschreibung und die daraus resultierenden Konsequenzen wurden Eltern im März in einem dreiseitigen Brief seitens des Amtes für soziale Sicherung und Integration informiert und letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt.  […] Es wurde nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen, die ganz klar in Art. 4.3 besagt, dass Betroffene aktiv mit eingebunden werden müssen.“ 

Darauf geht auch das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in § 1, Abs. 2 ein. 

Neben weiterer Kritik am neuen Verfahren fragt der Verein bezüglich der Qualität der zukünftigen Schulbegleitung: „Die Ausschreibung sieht vor, dass das entscheidende Vergabekriterium zu 70 % der Preis und nur zu 30 % die Qualität darstellt – soll hier an der falschen Stelle gespart werden?“ 

Die neue Regelung wird dazu führen, dass viele der bisherigen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter nicht mehr die Kinder mit Beeinträchtigung weiter betreuen können. Einer der neuen Anbieter hat zudem bereits angekündigt, nur Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter mit einer Kirchenmitgliedschaft zu übernehmen. Der Wegfall der vertrauten Betreuungspersonen ist für die Kinder eine schwere Belastung. Bei einer solch gravierenden Neuerung ist es aus Sicht der LINKEN nicht hinzunehmen, dass Eltern, Verbände und Vereine, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Eine neue Planung, bei der alle Betroffenen einbezogen werden ist notwendig. Nur so kann eine für Alle tragbare Lösung gefunden werden.  

Mit freundlichen Grüßen  

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner