Qualitätssicherung und sichere Arbeitsverhältnisse in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

RH Georg Blanchard

Anfrage des RH Georg Blanchard zur Sitzung des Rates am 28. April 2016:  

In Düsseldorf werden für die Betreuung in offenen Ganztagsschulen in erheblichem Umfang Honorarkräfte eingesetzt. Zu Honoraren, die seit 10 Jahren nicht erhöht wurden und mit Verträgen, die nur jeweils für ein Jahr abgeschlossen werden. Von diesen Honoraren sind neben Steuern sämtliche Sozialabgaben und Versicherungen zu zahlen. In anderen pädagogischen Bereichen werden mittlerweile deutlich höhere Honorare bezahlt (Beispiel Kulturrucksack des Landes NRW: 45 €/ Std.). Die Gestaltung der Honorare ist intransparent. So erhalten MedientrainerInnen 3 €/Std. weniger als KünstlerInnen. 

Honorarverträge sind eigentlich nur zulässig, wenn die Honorarkräfte nicht in den schulischen Ablauf eingegliedert werden. In der Realität werden Honorarkräfte aber durchaus mit zusätzlichen Aufgaben durch Einbeziehung in den Unterricht, Inklusion, Elterngespräche, Teilnahme an Konferenzen und Berichtswesen in den schulischen Ablauf eingegliedert, was aus pädagogischen Gesichtspunkten auch sinnvoll ist. 

Die GEW kritisiert, dass die rechtlichen Bedingungen für Honorarverträge nicht mit den Anforderungen des Schulgesetzes und des Ganztagserlasses konform gehen. Sie rät den Schulleitungen, bei pädagogischen Aufgaben im Ganztag Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und andere fest angestellte Beschäftigte einzusetzen.  

Neben den organisatorischen Punkten ist auch die Haftung in Hinsicht auf Steuern und Sozialversicherungen zu erwähnen. Da viele Honorarkräfte überwiegend von ihrer Tätigkeit in den Schulen leben, besteht die Gefahr, dass ihr Beschäftigungsverhältnis als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Das kann zu Nachforderungen von Zahlungen bis zu fünf Jahren und Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro führen. In Niedersachsen mussten für illegal beschäftigte Honorarkräfte in der OGS mehrere tausend feste Stellen eingerichtet werden. Für das Land könnten Nachzahlungen für Sozialversicherungen und Steuern von bis zu 18 Millionen Euro fällig werden. 

Auch Düsseldorf läuft Gefahr zu entsprechenden Nachzahlungen herangezogen zu werden. 

Aus diesen Gründen frage ich an: 

  1. In welcher Form plant die Stadt Düsseldorf durch Honoraranpassungen hochqualifizierte AnbieterInnen im Bereich der OGS zu halten bzw. neue zu gewinnen?
  1. In welcher Form plant die Stadt Düsseldorf von unzeitgemäßen Honorarverträgen auf Festanstellungen für hochqualifizierte AnbieterInnen im pädagogischen Bereich der OGS umzustellen und in welcher Form werden in Zukunft  unterrichtsfreie Zeiten (Ferien, Klassenfahrten, Krankheitsfall) vergütet?
  1. Wie will die Stadt Düsseldorf sicherstellen, dass die zukünftige Beschäftigung von hochqualifizierten AnbieterInnen im Bereich der OGS mit den sich weiter verschärfenden Regelungen der Sozialversicherung konform geht und eine Scheinselbstständigkeit vermieden wird? 

Mit freundlichen Grüßen 

Georg Blanchard

 

Antwort der Verwaltung am 28.04.2016 (Beigeordneter Hintzsche)

zu Frage 1: Der Honorarrahmen für Bildungsangebote in der Offenen Ganztagsschule in Düsseldorf orientiert sich grundsätzlich an den marktüblichen gezahlten Vergütungen. Eine Unterrichtseinheit bezieht sich auf jeweils 45 Minuten.
Der Honorarrahmen sieht eine Staffelung vor, welche die Qualifikationen und die Berufserfahrung der Bildungsanbieterinnen und -anbieter berücksichtigt. Eine Anpassung der Honorare erfolgt bei Bedarf.

zu Frage 2: Ein wichtiges Ziel bei Einführung der OGS in Düsseldorf war es, den Schülerinnen und Schülern neben dem schulischen Unterricht weitere Impulse durch die Jugendhilfe und ergänzende Bildungsangebote zukommen zu lassen.
Der Einsatz der Bildungsanbieterinnen und -anbieter auf Honorarbasis bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Planung und Durchführung der Bildungsangebote. Diese Regelung ermöglicht darüber hinaus ein autonomes Arbeiten nach den eigenen Vorstellungen, auf der Grundlage von ausgehandelten Vereinbarungen mit der Schulleitung. Die Bildungsanbieterinnen und -anbieter ergänzen damit das schulische System, und ermöglichen Schülerinnen und Schülern wichtige Erfahrungen außerhalb eines Beurteilungssystems.
Die Stadt Düsseldorf erfüllt dabei alle aus dem Honorarverhältnis entstehenden Verpflichtungen. Darüber hinaus wird beispielsweise die freiwillige Teilnahme an schulischen Konferenzen zusätzlich berücksichtigt und vergütet.

zu Frage 3: Die Stadt Düsseldorf berücksichtigt beim Abschluss von Honorarverträgen die rechtlichen Regeln und wird dies auch zukünftig sicherstellen.