Rechtswidrige Verwaltungsakte unterlassen – Rechtskosten einsparen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 18.11.2009:

Produkt 031 311 010 Sachkonto 10000 5429000

Die Mittel für die Beauftragung von Rechtsanwälten und für die Erstellung von Gutachten im Rahmen  sozial- und verwaltungsgerichtlicher Verfahren werden von 15.000.- Euro auf 2.000.- Euro abgesenkt.

Begründung:

Kosten fallen letztlich nur an, wenn sozial- oder verwaltungsgerichtliche Verfahren verloren gehen, die Verwaltung also zuvor rechtswidrig gehandelt hat. Seitens der Verwaltung wird ein Etat von 15.000.- Euro vorgeschlagen.

DIE LINKE. hält das für ein fatales Signal. Die Verwaltung würde geradezu ermutigt, zweifelhafte Entscheidungen zu fällen, die anschließend gerichtlich überprüft werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind vielmehr zu vermeiden, insbesondere auch dadurch, dass in Zweifelsfällen seitens der Verwaltung zugunsten von Betroffenen entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla           Cornelia Schlemper                     Silvia Schaak