Rheinische Post bietet extremem Rechten politisches Forum
Zur heutigen Ausgabe der Rheinischen Post erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, Frank Laubenburg:
Es ist unerträglich, dass die Zeitung für Politik und christliche Kultur einem ausgewiesenen extremen Rechten ein Forum für seine Äußerungen bietet.
In der heutigen bundesweiten Ausgabe der Rheinischen Post darf Björn Clemens den §130 StGB (Volksverhetzung) als Beispiel einer gesetzlich verankerten Herrschaft der Minderheiten bezeichnen, die in Sonderheit Angehörige nichtchristlicher Religionsgemeinschaften meine.
Mit der Neufassung des § 130 StGB wurde im Sommer 1960 auf eine Serie antisemitischer Straftaten, darunter Brandanschläge auf Synagogen, und Justizskandale, reagiert. So hatte im Frühjahr 1957 ein ehemaliges SD-Mitglied einen jüdischen Kaufmann beleidigt und
voller Stolz hunderte Morde an Juden in der NS-Zeit bekannt, im gleichen Jahr wurde vom Hamburger Oberlandesgericht der Verfasser einer antisemitischen Hetzschrift freigesprochen.
Dass es in der Rheinischen Post möglich ist, die strafrechtliche Bekämpfung des Antisemitismus als gesetzlich verankerte Herrschaft der Minderheiten zu bezeichnen, ist schlichtweg unfassbar.
Auch die dummbatzige Neonazi-Mär, dass insbesondere Moslems Vergünstigungen genießen, wenn sie Rechtsbrüche begehen, kann Clemens in der Rheinischen Post verbreiten.
Kein Problem hat die Rheinische Post zudem damit, sich von Clemens in seinem Leserbrief auch für die klaren Worte zum Thema Minderheitenterror in einem RP-Artikel danken zu lassen. Wächst da zusammen, was zusammen gehört?
Clemens, ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender der Republikaner, trat nicht nur für Wahlabsprachen mit NPD und DVU ein, er tritt auf zahlreichen Veranstaltungen der extremen Rechten und Neonazi-Aufmärschen als Redner auf. Das alles ist bekannt und belegt wohl auch der Zeitung für Politik und christliche Kultur.