Rückzahlung an KundInnen für Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

Rat

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 08.07.2010 (Vorlage 70/33/2010- Nachträgliche Gebührenkalkulation für Abfall und Straßenreinigung- Rückzahlung an Kunden aufgrund verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen):

Der Rat beschließt die Nachkalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2004 sowie die Nachkalkulationen der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2001 bis 2004.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, sämtlichen KundInnen zuviel gezahlte Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung zu erstatten und stimmt der Bereitstellung von ausreichenden Mitteln zur Abwicklung des Verfahrens zu.

Begründung:

Die Verwaltung beabsichtigt, nur denjenigen KundInnen unrechtmäßig erhobene Gebühren zu erstatten, die seinerzeit Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt haben.  Damit wären viele indirekt Betroffene von der Rückerstattung ausgeschlossen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter werden bei der beabsichtigten Durchführung der Rückerstattung benachteiligt. Zum Einen können sie rein rechtlich gar keinen Widerspruch einlegen, zum Zweiten ist davon auszugehen, dass EigentümerInnen von Mietwohnungen überwiegend keinen Widerspruch eingelegt haben, da die Gebühren bei ihnen nur ein Durchlaufposten sind, der letztendlich von den MieterInnen zu tragen ist.

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou                         Angelika Kraft-Dlangamandla                Gisela Dapprich