Schadensersatzansprüche gegen Hersteller von Dieselfahrzeugen

Umweltausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 31.08.2017:   Durch den großangelegten Betrug bei den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen haben große deutsche Automobilhersteller ihre KundInnen geschädigt und Gewinne auf Kosten der Gesundheit der Allgemeinheit gemacht. An den Folgen von Feinstaub, Stickstoffdioxiden, etc. erkranken jährlich tausende Menschen in Deutschland. Eine schadstoffreduzierende Umrüstung oder Austausch betroffener Fahrzeuge müsste eigentlich allein auf Kosten der Hersteller als Schadensverursacher erfolgen. Die derzeitige Bundesregierung aus SPD und CDU hat jedoch gemeinsam mit den Autokonzernen anders entschieden. Geschädigte können eine Entschädigung nur über den Weg einer individuellen Schadensersatzklage bei den Herstellern geltend machen – die Beweislast liegt bei den Betroffenen, nicht bei den Schadensverursachern. 

Die finanziellen Folgen für Kommunen und Gebietskörperschaften werden in der Öffentlichkeit bisher allerdings noch kaum thematisiert. DIE LINKE. Ratsfraktion möchte darum erfahren, welche Kosten der Stadt Düsseldorf als direkte oder indirekte Folgen des Dieselabgasskandals entstehen oder entstehen können. Hier wären zum Beispiel eine möglicherweise beschleunigte Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte zu nennen oder Fahrzeugausfälle durch Umrüstungszeiten. Weiterhin müssen Folgekosten einer über Jahre verfehlten Verkehrsplanung aufgrund verfälschter Luftbelastungssimulationen berücksichtigt werden. DIE LINKE fordert seit Jahren einen Ausbau des ÖPNV zur Entlastung des Innenstadtverkehrs, aber die verfälschten Berichte erleichterten der Ratsmehrheit die Ablehnung einer  nachhaltigen urbanen Verkehrspolitik. Das Simulationsprogramm IMMISluft berechnete die Luftbelastung in Düsseldorf nämlich unter anderem auf der Grundlage von theoretischen Emissionswerten der Fahrzeugtypen. Die Angaben dazu stammten aus vergangenen Fassungen des „Handbuches Emissionsfaktoren“ des Umweltbundesamtes. Im Fall der Dieselfahrzeuge beruhten die Angaben darin aber auf Messungen, die von den Automobilkonzernen manipuliert wurden. So vermittelten die jährlichen Luftmessberichte trotz erhöhter tatsächlicher Messwerte über viele Jahre den falschen Eindruck, dass die Luftbelastung niedriger sei als die tatsächlichen Messwerte vermuten ließen.                                                 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:  

1. Welche direkten und indirekten Kosten sind der Stadt Düsseldorf bisher infolge des Dieselabgasskandals entstanden bzw. welche weiteren Kosten könnten entstehen? 

2. Plant die Stadt Düsseldorf, durch eine Schadensersatzklage oder andere Mittel die Verursacher für entstandene Schäden in Haftung zu nehmen?

3. Steht die Stadt in Kontakt mit anderen Geschädigten, um – beispielsweise im Rahmen des Landschaftsverbandes Rheinland – gegebenenfalls gemeinsam gegen die Schadensverursacher vorgehen zu können?

Mit freundlichen Grüßen  
 

Natalie Meisen                    Odd Krause                                         Nils Jedamzik

 

Antwort der Verwaltung (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Der Stadt entstandene Kosten im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal sind derzeit nicht bezifferbar, dürften aber, soweit sie bezifferbar wären, äußerst gering sein.
Zum Einen betrifft der Dieselabgasskandal, also der Einsatz manipulativer Software, nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich 19 VW-Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks. Hier musste teilweise eine neue Software aufgespielt bzw. Software erneuert und eine Nachrüstung vorgenommen werden. Da die Arbeiten durch VW nicht in Rechnung gestellt wurden und die Ausfallzeiten sehr überschaubar waren, sind für die Stadt keine Kosten entstanden.
Etwaige zusätzliche Kosten bei der Verkehrsplanung und der beschleunigten Umstellung der Fahrzeugflotte beruhen ebenfalls nicht auf dem Dieselabgasskandal, sondern vielmehr auf der jahrelangen erheblichen Überschreitung der Abgasgrenzwerte bei allen Herstellern sowie dem auf Grund steuerlicher Anreize jahrelang gestiegenen Anteil der Dieselfahrzeuge an der Gesamtflotte.
Aber auch diese Kosten wären nicht ohne weiteres bezifferbar, da sowohl die Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte als auch die Verkehrsplanung aus vielen Gründen immer wieder angepasst wird, also etwaige Kosten nicht kausal der Überschreitung von Grenzwerten zugeordnet werden können.

zu Frage 2: Die Verwaltung prüft aktuell das Thema Schadensersatz intern.
Da die in Frage kommenden Diesel-Fahrzeuge überwiegend auf Kilometerbasis geleast wurden und dadurch keine Restwertermittlung bei der Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt, entsteht kein finanzieller Schaden. Gleiches gilt für gekaufte Fahrzeuge, die über die gesamte Nutzungsdauer im Bestand verbleiben (kein Restbuchwert = kein finanzieller Schaden).
Stattdessen wäre zu überlegen, ob nicht alte Diesel-Fahrzeuge unter Nutzung der von vielen Autoherstellern angebotenen "Wechselprämie" verschrottet und dafür neue schadstoffärmere Kfz. angeschafft werden könnnten.

zu Frage 3: Bisher gab es noch keinen Kontakt mit anderen Geschädigten.