Schenkungen von Kunst an die Stadt - Keine Koppelung mit Geschäften!!

Kulturausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Kulturausschusses am 20.01.2011:

Die Stadt lehnt die Annahme von Schenkungen aus privaten Kunstsammlungen ab, sollten diese verbunden sein mit der Koppelung von "Geschäften" mit städtischen Einrichtungen.

Den dabei einbezogenen Gremien der Stadt und den VertreterInnen aller Parteien müssen die Stifter namentlich bekannt sein. Zudem müssen Bilder der Objekte sowie auf Antrag einer Fraktion auch Provenienz-Nachweise der betreffenden Objekte vorgelegt werden.

Begründung:
Immer wieder, wie zuletzt auf der Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf vom 16.12.2010, werden Städten vorgebliche „Schenkung“ unterbreitet, bei denen sog. „Stifter“ zur Bedingung ihrer angeblichen „Schenkung“ den Ankauf weiterer Objekte ihrer Sammlung durch städtische Einrichtungen - explizit oder implizit - zur Bedingung machen.

Neben der fehlenden Transparenz derartiger Koppelungsgeschäfte tritt das Risiko hinzu, dass vorgebliche „Stiftungen“ ohne einen Nachweis ihrer Provenienz aus Enteignungen jüdischer Vorbesitzer, sog. „Arisierungen“ der Jahre 1933-1945, stammen können.

In derartigen Fällen würde der Stadt ein finanzieller Schaden entstehen, da nach der von der Bundesrepublik 1999 anerkannten „Washingtoner Erklärung“ derartige Objekte den Erben von verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes zu restituieren sind.

Aufsehenerregende Restitutionen dieser Art haben in den vergangen Jahren dazu geführt, dass Objekte dubioser Provenienz nicht mehr so leicht auf dem freien Kunstmarkt zu veräußern sind. Es darf nicht geschehen, dass Städte und Kommunen als Ersatz für nur noch schwerlich auf dem freien Kunstmarkt zu veräußernden Objekte herhalten müssen.

Kopplungen von „Schenkungen“ mit Geschäften verdienen den Namen einer „Schenkung“ nicht. Vielmehr muss in derartigen Fällen von einem Rabattgeschäft gesprochen werden, bei dem eine Seite - aus welchen Gründen im Einzelnen auch immer - ihre finanziell-geschäftlichen Interessen nicht offenlegen will und sie stattdessen mit dem Nimbus des Stifters zu verhüllen sucht.

Aus Gründen der Transparenz und Rechtstaatlichkeit städtischen Handels sind derartige Geschäfte daher grundsätzlich abzulehnen.

Freundliche Grüße

Dr. Michael C. Klepsch                        Peter Ulrich Peters                   Christian Drees