Schließung des Versicherungsamtes

Ausschuss für Personal und Organisation

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 07. April 2016: Laut einer Meldung in der Presse soll das kommunale Versicherungsamt im Zuge der Personaleinsparung geschlossen werden. 

Im Versicherungsamt werden städtische MitarbeiterInnen, aber vor allem BürgerInnen in Fragen der Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung beraten. Weiterhin können Rentenanträge gestellt (aber auch Anträge auf Kontenklärung, Rentenauskunft, Anerkennung der Kindererziehungszeiten, Heilverfahren, freiwillige Versicherung, Versorgungsausgleich usw.) werden. Die Inanspruchnahme des Versicherungsamtes in Angelegenheiten der Sozialversicherung ist kostenlos. Für Zwecke der Sozialversicherung werden gebührenfrei Fotokopien, Abschriften und Unterschriften bestätigt.

Das Angebot des kommunalen Versicherungsamtes ist gesetzlich verpflichtend. Insofern stellen sich mit der angekündigten Schließung einige Fragen: 

  1. Wie viele Ratsuchende haben in den letzten fünf Jahren das Versicherungsamt aufgesucht? (Bitte unterteilt in städtische MitarbeiterInnen und andere)
  1. Welches Amt mit wie vielen Stellen soll das gesetzlich vorgeschriebene Angebot übernehmen?
  1. Wie viele MitarbeiterInnen sind bisher im Versicherungsamt beschäftigt und hat es aufgrund der geplanten Schließung Gespräche/Verhandlungen mit dem Personalrat gegeben, mit welchem Ergebnis?

Freundliche Grüße
 

Helmut Born      Thomas Obst                    Lothar Daxenberger

 

Antwort der Verwaltung am 07.04.2016 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke)

zu Frage 1: In den Jahren 2011 bis 2015 haben ca. 25.400 Bürgerinnen und Bürger sowie städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Versicherungsamt aufgesucht. Eine statistische Unterteilung zwischen den Personengruppen wurde dabei nicht vorgenommen.

zu Frage 2: Die Verwaltung hat erste Überlegung angestellt, in welchem Umfang und mit wieviel Personal die Pflichtaufgaben zukünftig wahrgenommen werden. Die Ausgestaltung und mögliche aufbauorganisatorische Anbindung wird sich im weiteren Prozess Verwaltung 2020 entwickeln.

zu Frage 3: Von einer Schließung ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede. Im Versicherungsamt werden aktuell Pflichtaufgaben nach § 96 SGB IV und § 16 SBG I wahrgenommen. Neben diesen Pflichtaufgaben werden auch zusätzlich freiwillige Serviceleistungen erbracht. Für alle diese Aufgaben stehen fünf Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter auf 4,43 vollzeitverrechneten Stellen zur Verfügung.
Der Personalrat, der auch in der Lenkungsgruppe des Projektes „Verwaltung 2020“ vertreten ist, wird rechtzeitig in die Überlegungen der Verwaltung einbezogen.