Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigung

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 15. September 2016:Mehrere Hundert Kinder mit Beeinträchtigung besuchen in Düsseldorf eine Schule und erhalten dabei Unterstützung von einer Schulbegleiterin oder einem Schulbegleiter. Bis zum letzten Schuljahr durften Eltern die Begleitung für ihr Kind unter den Angeboten verschiedener Träger auswählen. Durch eine Neuregelung der Stadt ist dies seit diesem Schuljahr nicht mehr möglich, da es jetzt eine Poolbildung gibt. Die Betroffenen selbst bzw. deren Eltern wurden nicht in die Erarbeitung des Konzeptes einbezogen, zudem ergaben sich für sie durch das neue Konzept viele Nachteile.  

Zur Ratssitzung im Juni dieses Jahres beantragte DIE LINKE daher, die Einführung der Poolbildung zu verschieben. Daraufhin wurde folgender Änderungsantrag beschlossen:  

„Bis zum Start des Schuljahres 2016 / 2017 soll mit allen unmittelbar Beteiligten eine auf den jeweiligen Schulstandort bezogene Vorgehensweise zur Poolbildung und der notwendigen Einzelbetreuungen erarbeitet und umgesetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen der Poolbildung und der notwendigen Einzelbetreuungen anhand einer begleitenden Evaluation nach dem ersten Schulhalbjahr 2016 / 2017 zu bewerten und möglichst in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, des Schulausschusses und des Beirats für Menschen mit Behinderungen, zu berichten.“ 

Laut Düsseldorfer Amtsblatt muss den Trägern des Poolings mit einer Frist von einem halben Jahr bis zum Schuljahresende gekündigt werden, falls das Pooling nicht gut funktionieren sollte. Die Kündigung müsste daher – falls erforderlich – zum 31. Januar 2017 erfolgen. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie sehen die auf die jeweiligen Schulstandorte erarbeiteten Vorgehensweisen zur Poolbildung konkret aus und wie wurden die unmittelbar Beteiligten in die Erarbeitung eingebunden?
  1. Wann müsste die vorgesehene gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, des Schulausschusses und des Beirats für Menschen mit Behinderungen stattfinden, um – falls erforderlich – die Kündigungsfrist Ende Januar 2017 einzuhalten?
  1. Gibt es bereits einen konkreten Termin für die vorgesehene gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, des Schulausschusses und des Beirats für Menschen mit Behinderungen und falls nein, für welchen Zeitraum ist der Termin geplant?

Mit freundlichen Grüßen  

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner                 

 

Antwort der Verwaltung am 15.09.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Die Bildung der Personalpools orientiert sich am Individualanspruch des jeweiligen Kindes und den unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den jeweiligen Schulen. Dazu erfolgt eine Feststellung der Art und des Umfanges der Behinderung des einzelnen Kindes. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Schulen erstellen zu jedem Kind ein pädagogisches Gutachten zum Bildungsziel, zu den Beeinträchtigungen und zu den notwendigen Unterstützungsleistungen. Sie geben an, ob das Kind eine Einzelbetreuung benötigt oder mit anderen Kindern gemeinsam betreut werden kann. Die Eltern werden über die Schulen und durch die Antragstellung über das Amt für soziale Sicherung und Integration einbezogen. Die Leistungsanbieter arbeiten eng mit den Eltern, den Schulen und dem Amt für soziale Sicherung und Integration zusammen. Hospitationen von Eltern an den Schulen sind jederzeit möglich. Sollte sich nach Beginn des Schuljahres herausstellen, dass eine Integrationskraft nicht zu dem jeweiligen Kind passt, wird auf Wunsch der Eltern ein Wechsel vorgenommen. Eine Betreuung mit anderen Kindern zusammen erfolgt nur, wenn die jeweiligen Kinder nicht ununterbrochen betreut werden müssen. Kann dazu keine klare Aussage seitens der Schule getroffen werden, wird zunächst eine Einzelbetreuung bewilligt. Viele bewährte Integrationskräfte wurden von den beiden bekannten Anbietern übernommen. Bisher noch nicht tätige Integrationskräfte, jedoch von Eltern gewünschte, wurden zudem eingestellt.

Bei dringendem aktuellem Klärungsbedarf erfolgt eine zeitnahe Zusammenführung aller Beteiligten zum gemeinsamen Gespräch in der Schule. Dazu gehören Eltern, Schule, Auftragnehmer und das Amt für soziale Sicherung und Integration.

Alle entscheidungsreifen Anträge wurden bis zum Schulbeginn entschieden. Auch für Kinder, deren Eltern trotz mehrfacher Erinnerung keinen Antrag gestellt haben, wurden Integrationskräfte bei den Anbietern angefordert, sofern ein Schulbericht vorlag, damit die Kinder nicht unversorgt bleiben. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre ist jedoch in Einzelfällen damit zu rechnen, dass nach Beginn des neuen Schuljahres - bis zum Ende des ersten Halbjahres - noch Kinder durch Eltern oder Schule nachgemeldet werden.

zu Frage 2: Die Planung einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, des Schulausschusses und des Beirates für Menschen mit Behinderung erfolgt nicht in Hinblick auf einen möglichen Kündigungstermin. Maßgeblich für eine notwendige Kündigung wären grundlegende Vertragsverstöße, für die es aber derzeit keinerlei Anzeichen gibt. Die Zusammenarbeit mit den Trägern gestaltet sich sehr kooperativ und vertrauensvoll. Entsprechende Rückmeldungen erfolgten auch durch Eltern und Schulen. Eine Kündigung auf Basis eines politischen Beschlusses ist nicht möglich.

zu Frage 3: Es gibt noch keinen konkreten Termin für eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, des Schulausschusses und des Beirates für Menschen mit Behinderung. Die Planung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses für einen Termin nach Abschluss des ersten Schulhalbjahres 2016/2017. Grundlage für diese Sitzung ist eine Bewertung der Auswirkungen der Poolbildung des ersten Schulhalbjahres.