Soziale Betreuung von Flüchtlingen

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 15. September 2016:  Die Zahl der Flüchtlinge in Düsseldorf ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im vergangenen Jahr wurde daher vom Düsseldorfer Stadtrat eine Anpassung des Personalschlüssels für die soziale Betreuung der Flüchtlinge beschlossen. Als Richtzahl wurde ein Betreuungsschlüssel von 1:200 für alle untergebrachten Flüchtlinge vorgesehen. Aus Sicht der LINKEN ist dieser Betreuungsschlüssel vollkommen ungeeignet, um die Flüchtlinge qualifiziert zu betreuen und zu beraten. 

Eine Arbeitsgruppe des von der Landesregierung Brandenburg eingesetzten Gremiums zur Überprüfung der Mindestbedingungen in Brandenburg kam zu dem Schluss, dass selbst ein Betreuungsschlüssel von 1:120 dazu führe, „dass für die Arbeit mit den einzelnen Flüchtlingen nur noch sehr wenig Zeit zur Verfügung stehe. Die Folge davon ist, dass die Betreuungsaufgaben die Beratungsaufgaben weitgehend verdrängen, so dass eine qualifizierte Beratung nicht mehr stattfinden kann.“ 

Die Arbeitsgruppe empfahl daher einen Betreuungsschlüssel von 1:80 für erwachsene Flüchtlinge und einen Schlüssel von 1:40 für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Ein solcher Betreuungsschlüssel ist aus unserer Sicht auch für Düsseldorf angemessen. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele hauptamtliche Flüchtlingsbetreuerinnen- und Flüchtlingsbetreuer (Vollzeitstellen) gibt es derzeit in Düsseldorf und welche Mindestqualifikation besitzen sie?
  1. Wie ist der aktuelle Betreuungsschlüssel und wie hat sich der Schlüssel in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  1. An welchen Wochentagen und zu welchen genauen Zeiten wird derzeit eine hauptamtliche Flüchtlingsbetreuung in den einzelnen Unterkünften geleistet (aufgeschlüsselt nach Unterkunft mit Anzahl Flüchtlinge sowie tatsächlich abgeleisteten/ausgefallenen Stunden)?

Mit freundlichen Grüßen   

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner                 

 

Antwort der Verwaltung am 15.09.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die soziale Betreuung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften durch Zuwendungen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege. Von der Förderung ausgenommen sind Unterkünfte ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, in denen eine Versorgung und Betreuung umfassend durch unterschiedliche Träger geleistet wird.
Zum Stand 31.08.2016 umfasst die Förderung 36,91 Vollzeitstellen für Sammelunterkünfte und Hotels mit rund 6800 Plätzen brutto. Die tatsächliche Belegung der einzelnen Unterkünfte liegt nutzungsbedingt zwischen 95 und 100%. Die Träger haben sich verpflichtet, zur Flüchtlingsbetreuung ausschließlich Personal mit abgeschlossenem Studium der Sozialarbeit oder einer vergleichbaren Qualifikation einzusetzen.
Neben der Einbindung ergänzender ehrenamtlicher Unterstützung bei der Betreuung in den Unterkünften bringen die Träger darüber hinaus weitere, aus Drittmitteln finanzierte Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen in die Beratung in die Unterkünfte ein. Eine Übersicht ergibt sich aus der Anlage.
Weiterhin stehen auch den Flüchtlingen in Sammelunterkünften alle in Düsseldorf vorhandenen beratenden und unterstützenden Regelangebote zur Verfügung, die Vermittlung in entsprechende Angebote obliegt den betreuenden Trägern vor Ort.
Hier ist in erster Linie die Migrationsberatung der Träger zu nennen, die im Umfang von rund 11 Vollzeitstellen zur Verfügung steht.

zu Frage 2: Ein angestrebter Betreuungsschlüssel von einer Vollzeitkraft zu 200 zu betreuenden Flüchtlingen wurde 2014 im Rahmen der Beauftragung Dritter mit der Betreuung von Flüchtlingen festgelegt und seitdem mit Ausnahme zeitlicher Abweichungen zwischen der Beauftragung von Trägern und der Inbetriebnahme einzelner Unterkünfte trotz deutlich steigender Unterbringungszahlen auch durchgängig eingehalten. Zum Stichtag 31.08.2016 beträgt der Betreuungsscshlüssel bei 6800 Plätzen und 36,91 geförderter Stellen rechnerisch 1:185.

zu Frage 3: Die Festlegung von Sprechzeiten obliegt dem jeweils betreuenden Träger. Während einzelne Träger umfangreiche Sprechstunden anbieten, beschränken andere die offenen Sprechstunden und ergänzen diese um weitere Präsenzzeiten. Die Sprechzeiten aller Unterkünfte sind in der Anlage dargestellt.
In der Regel stellen die Träger bei Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Vertretung sicher. Differenzierte Kenntnisse über tatsächlich wahrgenommene Sprechzeiten bzw. Ausfälle liegen der Verwaltung aber nicht vor.

Anlage siehe: https://ratsinfo.duesseldorf.de/ratsinfo/duesseldorf_m/67777/QW50d29ydCBTb3ppYWxlIEJldHJldXVuZyB2b24gRmx1ZWNodGxpbmdlbiAtQW5sYWdlLSBESUUgTElOS0UucGRm/12/n/276044.doc