Städtische Grundstücke für kommunalen Wohnungsbau

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWTL am 14. Juni 2016: Wohnungen in Düsseldorf werden immer teurer. Besonders bei den preiswerten Wohnungen steigen die Mieten überdurchschnittlich. 

Gegenmaßnahmen wie die Mietpreisbremse haben keinerlei Auswirkungen. Auch die Quotierung von öffentlich geförderten Wohnungen bei Neubauvorhaben hat nicht zu einem erhöhten Angebot von günstigen Mieten geführt, da mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung entfallen als neue gebaut werden. 

Eine sehr viel effektivere und nachhaltigere Maßnahme wäre der Bau von Wohnungen im kommunalen Eigentum. Statt städtische Grundstücke und Immobilien an Investoren zu verkaufen, die hochpreisigen Wohnraum schaffen, ist es sinnvoller, diese Grundstücke zu behalten und dort selbst Wohnungen zu errichten, bzw. geeignete Immobilien zu Wohnraum um zu nutzen. So könnte Eigentum der Stadt nicht nur erhalten, sondern im Wert noch erhöht und gleichzeitig Einfluss auf den Mietwohnungsmarkt genommen werden. 

Aus diesem Anlass stellt DIE LINKE Ratsfraktion folgende Fragen: 

  1. Wie viele unbebaute und für Wohnungsbau geeignete Grundstücke sind im Besitz der Stadt Düsseldorf und deren Tochtergesellschaften?

  2. Wie viele unbebaute Grundstücke insgesamt kämen für Wohnungsbau in Frage, u. U. auch nach Änderung des Baurechts? 

  3. Wie viele Immobilien der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften kämen für eine Umnutzung für den Wohnungsbau in Frage?  

Mit freundlichen Grüßen   

Lutz Pfundner                      Christian Jäger                                   Ben Klar

 

Antwort der Verwaltung am 14.06.2016 (Oberbürgermeister Thomas Geisel)

zu Frage 1: Anhand der städtischen Bilanz konnten die in der Verwaltung der
Liegenschaftsabteilung stehenden Flurstücke mit der Kennzeichnung "unbebaut"
(ohne land- und forstwirtschaftlich genutzte sowie Wasser- und Grünflächen)
extrahiert werden. Unter der Beachtung von einer Wertgrenze von 100 bis 500 €/m²
ergibt sich eine Gesamtfläche von rd. 350.000 m². Hierbei kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass sich darunter auch Flächen anderer
Nutzungsmöglichkeit befinden. Zum weiteren ist festzuhalten, dass die Darstellung in
einem Flächennutzungsplan einer Ausweisung in einem qualifizierten
Bebauungsplan nicht gleich zu setzen ist.
Eine Aussage zu den für Wohnungsbau geeigneten Flächen der
Tochtergesellschaften kann durch die Liegenschaftsabteilung nicht erfolgen, da diese
Informationen hier nicht zur Verfügung stehen. Evtl. kann die Frage durch die
einzelnen Aufsichtsräte beantwortet werden.
Das Stadtplanungsamt führt auf seinen internet-Seiten des Weiteren eine Aufstellung
potentieller Wohnbauflächen (http://www.duesseldorf.de/planung/stadtentw/baulandkataster/wohnbau).
Diese Einsicht bietet einen guten Überblick der Wohnbaupotentiale in der Stadt
Düsseldorf, auch hinsichtlich Entwicklungsmöglichkeiten städtischer Flächen. Eine
Aktualisierung des vorliegenden Standes wird gerade erarbeitet.

zu Frage 2: Einer erforderlichen Planrechtsschaffung kann nicht vorweg gegriffen werden. Im
Hinblick auf die grundsätzlichen Potentiale wird auf Antwort 1 verwiesen.

zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen sind bereits die zur
Verfügung stehenden Immobilien einer genauen Betrachtung unterzogen worden.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für eine Unterbringung von Flüchtlingen
geeignete städtische Immobilien - in Form einer Wohnnutzung oder
Sammelunterkünfte - deren Herrichtung wirtschaftlich darstellbar war, hergerichtet
wurden und sich demnach derzeit in Nutzung befinden so dass mit einer kurzfristigen
Umnutzung vor dem Hintergrund der aktuellen Unterbringungszahlen nicht zu
rechnen ist.