Statistik über Buß- und Verwarngelder

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 23. März 2017:  Ende letzten Jahres machte der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) mal wieder negative Schlagzeilen. Die Obdachlosenorganisation fifty-fifty veröffentlichte mehrere Fälle, in denen Menschen ohne festen Wohnsitz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des OSD schikaniert wurden. So wurden Handys von Obdachlosen eingezogen und die Einnahmen aus dem Zeitungsverkauf fifty-fifty-Verkäufern abgenommen. 

Aufgrund einer Anfrage der LINKEN im Januar 2017 im OVA stellte die Verwaltung die Vorgehensweise des OSD bei Buß- und Verwarngeldern dar. Demnach leitet der OSD durch Anzeigen Bußgeldverfahren ein. Nach Anhörung des Betroffenen ergeht dann der schriftliche Bußgeldbescheid. Bei geringen Ordnungswidrigkeiten kann der Betroffene das Bußgeldverfahren vermeiden, indem er ein durch den OSD angebotenes Verwarngeld (zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro) akzeptiert und innerhalb einer Woche bezahlt. Statistiken zur Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren oder den erhobenen Verwarngeldern werden laut Stadtverwaltung jedoch nicht geführt.

Weiter heißt es in der Antwort der Verwaltung: „Soweit die Durchführung eines Bußgeldverfahrens nicht sichergestellt ist, weil der Betroffene in Deutschland keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, kann […] eine Sicherheitsleistung in Höhe des Bußgeldes und der zu erwartenden Kosten angeordnet werden und notfalls mit einer Beschlagnahme durchgesetzt werden. Wertgegenstände werden nur dann als Sicherheit akzeptiert, wenn der Betroffene nicht über Bargeld verfügt. Eine Statistik über die zu diesem Zweck angeordneten Sicherheitsleistungen wird nicht geführt. Erfahrungsgemäß dürfte es sich um rund 100 Fälle jährlich handeln.“ 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Werden Verwaltungsvorgänge über die eingeleiteten Bußgeldverfahren angelegt und können diese statistisch erfasst werden? Wenn ja, wie sind die entsprechenden Zahlen für die vergangenen fünf Jahre? Wenn nein, warum werden keine Verwaltungsvorgänge angelegt?
  1. Werden Verwaltungsvorgänge über die erhobenen Verwarngelder angelegt und können diese statistisch erfasst werden? Wenn ja, wie sind die entsprechenden Zahlen für die vergangenen fünf Jahre und in welcher Höhe wurden Verwarngelder verhängt? Wenn nein, warum werden keine Verwaltungsvorgänge angelegt?
  1. Werden Verwaltungsvorgänge über die angeordneten Sicherheitsleistungen angelegt und können diese statistisch erfasst werden? Wenn ja, wie sind die entsprechenden Zahlen für die vergangenen fünf Jahre und um welche Sicherheitsleistungen handelte es sich, wie viele dieser wurden dauerhaft einbehalten und was geschieht damit? Wenn nein, warum werden keine Verwaltungsvorgänge angelegt?

Mit freundlichen Grüßen  

Anja Vorspel                                       Lutz Pfundner                                     Georg Blanchard

 

Antwort der Verwaltung am 23.03.2017 (Beigeordnete Stulgies)

Vorbemerkung: Die unzulässige Wertung, Ende 2016 habe der "Ordnungs- und Servicedienst (OSD) mal wieder negative Schlagzeilen gemacht", wird zurückgewiesen.
Ordnungswidrigkeiten werden durch den Ordnungs- und Servicedienst ungeachtet der Person entsprechend den geltenden Vorschriften geahndet.
Die Einsatzstrategie des OSD bei der Durchsetzung der Düsseldorfer Straßenordnung ist grundsätzlich auf aktive Information ausgerichtet. Erst wenn daraufhin keine Verhaltensänderung erfolgt, es sich also um vorsätzliche Verstöße handelt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Betroffenen können Bußgeldverfahren daher durch ein rechtskonformes Verhalten vermeiden.

zu Frage 1: Ja, in Bußgeldverfahren des Ordnungsamtes werden Verwaltungsvorgänge angelegt. Das Ordnungsamt erlässt jährlich rund 180.000 Bußgeldbescheide, weit überwiegend wegen Verkehrsverstößen.

zu Frage 2: Verwaltungsvorgänge werden nur zu Vorgängen angelegt, die im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden. Dies sind im Ordnungsamt jährlich rund 750.000 Fälle. Nicht vorgangsmäßig erfasst werden jene Verwarnungsgelder, die von Außendienstkräften im Sinne einer schnellen und unbürokratischen Erledigung mündlich angeboten und von den Betroffenen sogleich akzeptiert und bezahlt werden.

zu Frage 3: Die Dokumentation der Anordnung und Entgegennahme von Sicherheitsleistungen ist Teil der Bußgeldakte. Eine statistische Erfassung ist jedoch nicht vorgesehen. Eine retrospektive Ermittlung wäre nur durch manuelle Durchsicht sämtlicher Akten möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer OVA-Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Sicherheitsleistungen werden nach Abschluß des Bußgeldverfahrens verrechnet, etwa überzahlte Beträge werden zurückerstattet. Soweit Wertgegenstände sichergestellt wurden, erfolgt eine Verwertung durch öffentliche Versteigerung.