Strom-, Gas- und Wassersperren im Jahr 2015

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 04.Mai 2016: 

Nach wie vor sind Menschen in Düsseldorf von Strom-, Gas- und Wassersperren betroffen, da sie Probleme haben ihre Rechnungen zu bezahlen. Das bedeutet, keine Heizung, kein warmes Wasser, kein Licht, keine Möglichkeit zum Kochen einer Mahlzeit. Und fließendes Wasser steht oftmals auch nicht zur Verfügung. 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.01.2016 befasste sich der Ausschuss mit den Forderungen der LINKEN, eine Energiesicherungsstelle einzurichten sowie die Frist bis zu einer möglichen Sperrung zu entschärfen. 

Es wurde beschlossen, das Thema an den Runden Tisch zu Energiesperren zwischen Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentrale, Verwaltung und Energiewirtschaft zu geben. Dieser sollte dann dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales  in einer der nächsten Sitzungen über die Ergebnisse berichten. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Sperrungen wurden in Düsseldorf im Jahr 2015 vorgenommen (aufgeschlüsselt nach Stromsperrungen, Gassperrungen, Wassersperrungen und Sperrungen der Fernwärmeversorgung)?
  1. Welche Kosten entstanden für die Kundinnen und Kunden bei den vorgenommenen Sperrungen und wie viele Ratenzahlungsvereinbarungen wurden getroffen und wie sehen diese konkret aus?
  1. Wann wird der Runde Tisch dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales über seine Beratungen bzw. Ergebnisse berichten?

Mit freundlichen Grüßen 

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl

 

Antwort der Verwaltung am 04.05.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Im Jahr 2015 gab es in Düsseldorf nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf AG insgesamt 7.856 Sperrungen.

Davon entfielen 6.838 Sperrungen auf die Stromversorgung und 841 Sperrungen auf die Gasversorgung. Die Wasserversorgung wurde in 173 Fällen und die Fernwärme in vier Fällen gesperrt.

zu Frage 2: Zu den Kosten, die bei einer Sperre entstehen, haben die Stadtwerke mitgeteilt, dass sie seit mehreren Jahren unverändert sind. Sie lauten wie folgt: 

KostenartBetrag in Euro
Schriftliche Mahnung4,90
Sperrmitteilung6,00

Nachinkassokosten

(Kosten für die Anfahrt, Kassieren vor Ort und Verbuchung)

44,30
Kosten stornierter Sperrauftrag/-versuch und Sperrkontrolle32,50
Sperrung Strom oder Gas55,00
Sperrung Wasser oder Fernwärme80,00

Wiederherstellung der Stromversorgung

(montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr)

65,45

Wiederherstellung der Gasversorgung

(montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr)

136,85

Wiederherstellung der Wasser- oder Fernwärmeversorgung

(montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr)

113,85
Wiederherstellung der Versorgung außerhalb der vorgenannten Zeiten157,08

Hinsichtlich der Ratenzahlungsvereinbarungen haben die Stadtwerke folgendes berichtet:

Im Jahr 2015 wurden 5.551 Ratenzahlungsvereinbarungen mit Kundinnen und Kunden getroffen. Bei 3.874 Vereinbarungen betrug die Rechnungssumme weniger als 500 Euro. Die Anzahl der Raten, die den Kundinnen und Kunden gewährt wird, liegt in der Regel bei 3 bis 6 Raten.

zu Frage 3: Der Runde Tisch zwischen Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentrale, Energiewirtschaft und Verwaltung hat bereits mehrfach getagt und bezogen auf die Auftragslage zahlreiche Optimierungsvorschläge diskutiert.

Auf Grund der Komplexität der mehrdimensionalen rechtlichen Zusammenhänge und Abläufe zwischen den einzelnen Beteiligten ist ein zeitaufwändiger Arbeitsprozess entstanden, so dass über Ergebnisse frühestens nach der Sommerpause berichtet werden kann.