Strom- und Gassperren vermeiden – Energiesicherungsstelle einrichten

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16. November 2017:

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, dass eine Energiesicherungsstelle in Düsseldorf eingerichtet werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss ein Realisierungskonzept hierzu vorzulegen. Die notwendigen Mittel zur Einrichtung einer Energiesicherungsstelle werden in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen. Für viele Privathaushalte mit durchschnittlichen oder niedrigen Einkommen sind die hohen Energiekosten jedoch eine enorme Belastung. Nach wie vor sind Menschen in Düsseldorf von Energiesperren betroffen, da sie Probleme haben ihre Rechnungen zu bezahlen. Im vergangenen Jahr wurden durch die Düsseldorfer Stadtwerke bei der Stromversorgung 5.876 Sperrungen vorgenommen, im Bereich Gas 756 und beim Wasser 144. Eine solche Sperrung bedeutet, es gibt keine Heizung, kein warmes Wasser, kein Licht und keine Möglichkeit zum Kochen einer Mahlzeit. Selbst fließendes Wasser steht dann oftmals nicht mehr zur Verfügung.

Die Energiesperren sind rechtlich völlig unterreguliert und können ohne Gerichtsbeschluss bereits wenige Wochen nach einer Mahnung vollzogen werden. Wie gefährlich sie sein können, zeigt beispielhaft der in Spanien viel diskutierte Fall einer Rentnerin, die wegen einer Stromsperre Kerzen als Lampenersatz nutzte und infolgedessen in ihrer Wohnung durch einen Brandunfall verstarb. Das Hilfenetz bei Energiesperren wird in Düsseldorf im Wesentlichen unter Beteiligung des örtlichen Grundversorgers, der Wohlfahrtsverbände, der Verbraucherzentrale, des Jobcenters und verschiedener Ämter der Verwaltung gebildet. Leider reichen die Angebote des Hilfenetzes jedoch nicht aus – seit Jahren befindet sich die Zahl der Sperrungen auf einem hohen Niveau. Die Einrichtung einer Energiesicherungsstelle kann hier helfen.

Eine Energiesicherungsstelle wäre von der Stadt unabhängig von dem Jobcenter und SGB XII-Leistungsträger einzurichten. Bei einer drohenden Energiesperre wäre der Energieversorger verpflichtet, die betroffenen Haushalte der zuständigen Energiesicherungsstelle zu melden. Da deren Aufgabe als öffentliche Einrichtung gesetzlich geregelt ist, bestehen datenschutzrechtlich keine Bedenken. Die Energiesicherungsstelle würde die von der Versorgungseinstellung bedrohten Haushalte anschreiben und ein Hilfeangebot formulieren. Hier ist eine spezielle und unverzügliche Beratungs- und Informationspflicht der Energiesicherungsstelle zu normieren.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl