Strom- und Wassersperren vermeiden

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.01.2016: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Energiesicherungsstelle und die Entschärfung der Frist bis zur möglichen Energiesperre zu prüfen und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ein Realisierungskonzept vorzulegen.

Begründung:
Steigende Mieten und Nebenkosten führen dazu, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen immer häufiger Strom, Gas und Wasser abgestellt wird. Auch die Stadtwerke Düsseldorf führen jedes Jahr tausende solcher Sperrungen durch. Alleine im Jahr 2014 wurden 6.566 Stromsperren, 838 Gassperren und 189 Wassersperren durchgeführt. In den vergangenen drei Jahren liegt die Anzahl der Sperrungen insgesamt  jährlich bei rund 7.600. Die Menschen sind durch die Sperrungen gezwungen ohne Licht, ohne Heizung und ohne Wasser zu leben. 

Das Hilfenetz bei Energiesperren wird in Düsseldorf im Wesentlichen unter Beteiligung des örtlichen Grundversorgers, der Wohlfahrtsverbände, der Verbraucherzentrale, des Jobcenters und verschiedener Ämter der Verwaltung gebildet. An einem Runden Tisch zur Vermeidung von Energiesperren wurde folgendes vereinbart:

  • Förderprogramme für energieeffiziente Elektrogeräte werden fortgeführt.
  • Es wird ein Internetangebot eingerichtet, um Vereinbarungen über Ratenzahlungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Die Stadtwerke passen auf Antrag ihre Zahlungstermine an die des Jobcenters usw. an.
  • Es wird ein Frühwarnsystem eingeführt, bei dem bereits mit der Sperrankündigung zwei Wochen vor dem Sperrtermin ein Merkblatt zum Hilfenetz in Düsseldorf ausgehändigt wird.

 

Die aufgeführten Maßnahmen und die Angebote des Hilfenetzes sind zu begrüßen. Sie reichen allerdings leider nicht aus – jedes Jahr werden weiterhin tausende Sperrungen durchgeführt. Eine Energiesicherungsstelle und eine Entschärfung der Frist bis zur möglichen Energiesperre könnten hier helfen. 

Eine Energiesicherungsstelle wäre von der Stadt unabhängig von dem Jobcenter und SGB XII-Leistungsträger einzurichten. Bei einer drohenden Energiesperre wäre der Energieversorger verpflichtet, die betroffenen Haushalte der zuständigen Energiesicherungsstelle zu melden. Da deren Aufgabe als öffentliche Einrichtung gesetzlich geregelt ist, bestehen datenschutzrechtlich keine Bedenken. Die Energiesicherungsstelle würde die von der Versorgungseinstellung bedrohten Haushalte anschreiben und ein Hilfeangebot formulieren. Hier ist eine  spezielle und unverzügliche Beratungs- und Informationspflicht der Energiesicherungsstelle zu normieren. 

Durch Einführung einer zusätzlichen vierwöchigen „Reaktionsfrist“ nach der ersten Mahnung und Einführung einer Meldepflicht des Energieversorgers an die Energiesicherungsstelle gewinnen die betroffenen Haushalte zusätzlich Zeit zum Handeln. Entsprechend der gesetzlichen Meldepflicht durch die Amtsgerichte bei Räumungsklagen, soll eine entsprechende Meldung des Energieversorgers an die Energiesicherungsstelle bei drohender Energiesperre nach Ablauf der Reaktionsfrist zwingend erfolgen. Erst danach beginnt die bisher geltende vierwöchige Frist, nach deren Ablauf eine Einstellung der Versorgung nach heutiger Rechtslage möglich ist.

 

Freundliche Grüße 

 

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl