TOP 9 Gründung der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungs GmbH

Ratsfraktion

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zum TOP 9 zur Sitzung des Rates am 10. März 2016 ( Vorlage 001/1/2016):

Die Beschlussdarstellung ist wie folgt zu ändern: 

Eine Beschlussfassung für eine Ermächtigung der städtischen VertreterInnen in den Aufsichtsräten der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG sowie der Stadtwerke Düsseldorf AG der Gründung der im Betreff genannten Gesellschaft zuzustimmen, ist solange auszusetzen, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. Das von der IVV Aachen erstellte Verkehrsgutachten ist den Mitgliedern des Rates sowie den VertreterInnen der Bürgerinitiative Hafenalarm vorzulegen.
  1. Es ist eine seriöse Bedarfsanalyse der Unternehmen im Düsseldorfer Süden zu erstellen, um festzustellen, ob ein Containerhafen für die industrielle Entwicklung im Süden Düsseldorfs benötigt wird.
  1. Es ist sicherzustellen, dass entsprechend dem Kooperationsvertrag, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an „..Planung und Bau“ beteiligt werden.

 

Begründung:

In der Sondersitzung der Bezirksvertretung 9 am 1. März 2016 hat Herr Hamm von der Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) das Konzept der NDH vorgestellt. Er gab zu, dass das lange überfällige Verkehrsgutachten inzwischen vorliegt. Eine Bereitschaft, dies öffentlich zu machen, war nicht zu erkennen. Mehrfach ist der Bürgerinitiative zugesagt worden, dass vor einer Entscheidung das Verkehrsgutachten öffentlich gemacht wird. Dieses Versprechen wurde auch von Herrn Oberbürgermeister Geisel gegenüber dem Sprecher der Bürgerinitiative, Herrn Huff, abgegeben. Dass die NDH entgegen aller Zusagen das Verkehrsgutachten geheim hält, lässt nur die Vermutung zu, dass dieses Gutachten die Machbarkeit eines Containerhafens in Reisholz in Frage stellt. 

Darüber hinaus ist bisher noch keine seriöse Analyse des Bedarfs der Düsseldorfer Betriebe an einem Containerhafen erstellt worden. Auch diese Daten müssten vorliegen, um eine Entscheidung über die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zu treffen. Über diese Informationen müssten die VertreterInnen der Stadt verfügen, ehe sie zustimmen, dass 50 % der Gesellschaft an die NDH übergehen. 

Die Gründung der Gesellschaft würde die Möglichkeiten einer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stark einschränken. Deshalb ist es unerlässlich, dass vor der Gründung der Gesellschaft mit der Bürgerinitiative das Verkehrsgutachten analysiert und festgestellt wird, ob im Düsseldorfer Süden bei den Unternehmen überhaupt ein Bedarf für einen Containerhafen besteht.    

Mit freundlichen Grüßen   

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner