Überhöhte Wassergebühren aufgrund überdimensionierter Wasseruhren

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 04.11.2010:

Auf dem Internetportal wdr.de wurde am 25.10.2010 unter der Überschrift „Kunden zahlen zuviel Grundgebühr - Zu große Wasserzähler in Düsseldorf“ unter anderem berichtet:

In den Häusern einiger Düsseldorfer Wohngebiete sind überdimensionierte Wasserzähler installiert. Die Bewohner zahlen dafür seit Jahren zu hohe Gebühren. Die Stadtwerke sind für die Zähler verantwortlich, wollen eine Umrüstung aber nicht bezahlen.

Frank Kameier ist Professor für Strömungstechnik an der FH Düsseldorf. Er kennt sich also schon von Berufs wegen mit Flüssigkeiten in Rohren aus. Darauf, dass in seinem Keller ein falscher Wasserzähler installiert ist, wäre er aber alleine nie gekommen. "Man verlässt sich da ja auf die Stadtwerke. Die sollten sich ja eigentlich damit auskennen." Erst durch einen Bericht in der WDR-Sendung "markt" kam er darauf, sich den Zähler genauer anzusehen. In seinem Keller ist ein Zähler der Größe Qn 6 installiert. Laut den "technischen Regeln" der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches kann ein solcher Zähler den Wasserverbrauch von bis zu 100 Wohneinheiten messen. Frank Kameier wohnt allerdings in einem Einfamilienhaus. Hier würde ein kleiner Zähler (Qn 2,5) nach den Vorgaben der technischen Regeln vollkommen ausreichen.

Entscheidener Nachteil des großen Zählers: Frank Kameier muss mehr Grundgebühr bezahlen. Laut der aktuellen Preisliste der Stadtwerke Düsseldorf etwa 160 statt rund 80 Euro für den kleineren Zähler. Und der zu große Zähler ist mindestens seit 1994 in Kameiers Keller, vermutlich sogar seit dem Bau des Hauses 1949. Er hat also jahrelang doppelt soviel Grundgebühr bezahlt, wie eigentlich nötig gewesen wäre. Und das ist kein Einzelfall. "Allein in unserer Siedlung sind vermutlich mindestens 30 Häuser betroffen", so Frank Kameier.
Auch der Düsseldorfer Wolfgang Rodewies wohnt in einem Einfamilienhaus und hat einen zu großen Zähler im Keller. Das ist mittlerweile sogar amtlich bestätigt. Das Eichamt Düsseldorf hat den Zähler kontrolliert und kommt in einem Prüfbericht zu dem Schluss: "Der vorhandene Kaltwasserzähler muss gegen ein besser geeignetes Messgerät getauscht werden." Der zu große Zähler stelle eine "Ordnungswidrigkeit" dar. Gegenüber WDR.de erklärt das Landeseichamt NRW: "Die Abstellung des ordnungswidrigen Zustandes muss durch das Wasserversorgungsunternehmen erfolgen."

Trotz langer Briefwechsel weigern sich die Stadtwerke Düsseldorf aber, die Installation neuer Zähler in den Kellern von Wolfgang Rodewies und Frank Kammeier komplett zu bezahlen. Um einen kleineren Zähler installieren zu können, müssen teilweise Übergangsstücke oder neue Befestigungsbügel installiert werden. Den Einbau dieser Teile wollen die Stadtwerke nicht übernehmen, weil es sich um einen Eingriff in die "Kundenanlage" handele, für die sie keine Verantwortung hätten. Wolfgang Rodewies hat sich bei einem Installateur erkundigt: "Das würde etwa 150 bis 180 Euro kosten."

Rund 30 Kilometer weiter, in Mönchengladbach, sehen das die Stadtwerke NVV anders. Auch hier waren zu große Wasserzähler installiert worden. Diese werden aber kostenlos getauscht, inklusive allen nötigen Änderungen an der "Kundenanlage". Die NVV hat bereits vor einem Jahr alle möglicherweise betroffenen Kunden über das Thema informiert. Etwa 13.000 haben sich zurückgemeldet, um ihren Zähler überprüfen zu lassen. Die Stadtwerke Düsseldorf finden zwar, sie seien "bisher mit diesem Thema offen umgegangen" - die möglicherweise betroffenen Kunden wurden aber bisher noch nicht informiert. Das solle nun aber "kurzfristig" geschehen, erklärten die Stadtwerke auf WDR-Anfrage.

Wasserwerke dürfen keine zu großen und damit zu teuren Wasseruhren einbauen, so hat es der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zu verhandelnden Fall hatte ein Versorger einen Zähler mit einer Leistung von 6 Kubikmetern pro Stunde eingebaut. Ein Zähler für 2,5 Kubikmeter hätte aber ausgereicht, und der Grundpreis für die Bereitstellung des Wassers wäre nicht einmal halb so hoch. Deshalb, so die Richter, müsse der Zähler jetzt ausgetauscht werden (BGH VIII ZR 97/09)

Im Zusammenhang mit diesem Bericht fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Haben sich die städtischen Vertreter in den Gremien der Stadtwerke Düsseldorf AG für einen kostenlosen Austausch überdimensionierter Wasseruhren durch die Stadtwerke Düsseldorf AG eingesetzt und wenn nein, warum nicht?
  1. Hat die Verwaltung überprüft, ob Gebäude, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf befinden, von der Problematik betroffen sind, um hier einen Austausch der Wasseruhren zu ermöglichen?
  1. Welche Behörde ist für die Verfolgung der nach Angaben des Landeseichamtes vorliegenden Ordnungswidrigkeiten zuständig?

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou                         Frank Laubenburg


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Abrahams:

Frage 1:
Haben sich die städtischen Vertreter in den Gremien der Stadtwerke Düsseldorf AG für einen kostenlosen Austausch überdimensionierter Wasseruhren durch die Stadtwerke Düsseldorf AG eingesetzt und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Verwaltung ist in der Frage möglicherweise überdimensionierter Wasserzähler im Frühjahr des Jahres auf die Stadtwerke zugegangen. Das Unternehmen teilt mit, dass ab Januar 2011 einheitlich 80,25 € als Grundpreis für die betroffenen Zähler zu berechnen. Die Sorge, in Zukunft ggf. überhöhte Grundpreise entrichten zu müssen, erscheint daher unbegründet.


Frage 2:
Hat die Verwaltung überprüft, ob Gebäude, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf befinden, von der Problematik betroffen sind, um hier einen Austausch der Wasseruhren zu ermöglichen?

Antwort:
Diesbezüglich findet zurzeit eine Überprüfung statt. Soweit die städtischen Liegenschaften von der avisierten Regelung erfasst werden, geht die Verwaltung jetzt davon aus, dass auch diese zukünftig mit Grundgebühren ausschließlich in der o. g. Höhe belastet werden.


Frage 3:

Welche Behörde ist für die Verfolgung der nach Angaben des Landeseichamtes vorliegenden Ordnungswidrigkeit zuständig?

Antwort:
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen ist hierfür zuständig.