Umbau des Allwetterbades Flingern

Rat

Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 10.06.2010 zum TOP 7, Vorlage 52/5/2010:

Der Rat beschließt die vorgelegte Beschlussvorlage mit folgenden Veränderungen:

unter 3. Nutzungskonzept

Nach dem zweiten Abschnitt wird ein zusätzlicher Abschnitt eingefügt: „Die 25 m und 50m Becken werden in ausreichendem Maße auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.“ Im ersten Abschnitt wird der zweite Satzteil „zu bestimmten Zeiten ist eine Öffnung für Bahnenschwimmer denkbar“ gestrichen. Im zweiten Abschnitt wird der letzte Satz „Zeitweise ist auch eine Zulassung der Öffentlichkeit denkbar“ gestrichen.

unter 4.2 Betriebsfolgekosten

Im letzten Absatz wird der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt: „Angebote für die Öffentlichkeit im neuen Allwetterbad dürfen nicht zu Leistungseinschränkungen in anderen städtischen Bädern führen.“

unter  4.1 Finanzierung

Der Satz des 2. Abschnitts wird ersetzt durch „Der Rat lehnt einen Grundstücksverkauf zur Gegenfinanzierung ab.“

Begründung:

Das Allwetterbad Flingern ist für die EinwohnerInnen von Flingern und angrenzender Stadteile eine wichtige Erholungs- und Begegnungseinrichtung. Eine solch wichtige Einrichtung muss auch für einen großen Teil der Bevölkerung grundsätzlich  zur Verfügung stehen.

Die Einrichtung eines Schwimmleistungszentrums darf nicht zu Leistungseinschränkungen für die nichtvereinsgebundene Öffentlichkeit führen.

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou                         Angelika Kraft-Dlangamandla                Gisela Dapprich