Umschichtung von Mitteln aus dem Eingliederungsbudget ins Verwaltungskostenbudget der ARGE Düsseldorf

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14.04.2010:

Aus der Presse war zu erfahren, dass landesweit Umschichtungen aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget der ARGEn die Regel seien. Die umgeschichteten Mittel stehen somit nicht mehr für die Qualifizierung und Förderung von Erwerbslosen zur Verfügung.  

Die Fraktion DIE LINKE fragt an:

  1. Wurden bei der ARGE Düsseldorf Eingliederungsmittel in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet? Wenn ja, in welchem Umfang (aufgeschlüsselt nach Jahren seit Bestehen der ARGE Düsseldorf)?

  2. Wurden die  zur „Förderung beruflicher Weiterbildung“ vorgesehenen Eingliederungsmittel in den entsprechenden Jahren jeweils voll ausgeschöpft? Wenn ja, wurden Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund fehlender Mittel nicht durchgeführt?

Freundliche  Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                Cornelia Schlemper                  Silvia Schaak


Antwort der Verwaltung durch Beigeordneter Hintzsche:

Die ARGE Düsseldorf schlägt vor, die Fragen wie folgt zu beantworten:

Frage 1:
Wurden bei der ARGE Düsseldorf Eingliederungsleistungen in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet? Wenn ja, in welchem Umfang (aufgeschlüsselt nach Jahren seit Bestehen der ARGE Düsseldorf)?

Antwort :
Im Arbeitsmarktprogramm, im Wirtschaftsplan sowie im Kapazitäts- und Qualifikationsplan plant die ARGE Düsseldorf gemeinsam mit den Trägern im Laufe des Jahres für das Folgejahr die Eckpunkte und Ziele der aktiven Arbeitsmarktpolitik und die zur Realisierung notwendigen Ressourcen und Kosten für Personal und Infrastruktur. Die Eingliederungsziele des Arbeitsmarktprogramms sind auch Bestandteil der regelmäßigen Berichterstattung der ARGE hier im AGS, zuletzt im Januar diesen Jahres für das aktuelle Arbeitsmarktprogramm.

Zum Zeitpunkt der Planungen steht der konkrete Umfang der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht fest.

Der Bund stellt nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes die für die Eingliederung der Arbeitsuchenden vorgesehenen Finanzmittel bereit und verteilt diese nach den Vorgaben der Eingliederungsmittelverordnung auf die ARGEn. Das Budget der ARGE setzt sich sowohl aus zentral ermittelten Pauschalen für die Verwaltungskosten als auch für die eigentlichen Eingliederungsmaßnahmen zusammen. Um die zentral zugeteilten Mittel an die örtliche Situation anpassen zu können, sind Verwaltungs- und Eingliederungsmittel seit 2006 gegenseitig deckungsfähig. Erst mit dem Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kann vor Ort eine passgenaue Budgetverwendung qewährleistet werden.

Da die Pauschalen für Verwaltungskosten zum Zeitpunkt der Zuteilung in den letzten Jahren absehbar nicht auskömmlich zur Umsetzung der Planungen waren, wurden vorsorglich Umschichtungen vorgenommen, um die Personal- und Infrastrukturkosten für das laufende Jahr sicherzustellen. Allerdings wurden und werden regelmäßig nicht verbrauchte Verwaltungskosten unmittelbar wieder dem Eingliederungstitel zugeführt.

Damit wird deutlich, dass die flexible Handhabung der zugeteilten Budgets eine der grundlegenden Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und für eine erfolgreiche Eingliederungsbilanz bildet. So hat die ARGE Düsseldorf, wie hier im AGS regelmäßig berichtet, die im Arbeitsmarktprogramm von der Trägerversammlung beschlossenen PIangrößen des Eingliederungstitels in den letzten Jahren nicht nur erreicht, sondern übertroffen.

Die Umschichtungen der ARGE Düsseldorf vom Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget stellen sich seit 2006 wie folgt dar:

 

Umschichtungen

Jahr

Betrag

2006

0

2007

5.959.202,84 €

2008

3.031.497,00 €

2009

2.042.155,00 €

Frage 2:
Wurden die zur "Förderung der beruflichen Weiterbildung" vorgesehenen Eingliederungsmittel in den entsprechenden Jahren jeweils voll ausgeschöpft? Wenn ja, wurden Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund fehlender Mittel nicht durchgeführt?

Antwort :
Generell werden Fort- und Weiterbildungen nur dann abgelehnt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind (Erforderlichkeit der Maßnahme, persönliche Voraussetzungen, zu deren Prüfung im Bedarfsfall auch der Psychologische Dienst eingeschaltet wird). Aus haushaltstechnischen Gründen können Fort- und Weiterbildungen nicht abgelehnt werden. Von 2005 bis jetzt wurden keine Fort- und Weiterbildungen und

Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund fehlender Mittel abgelehnt bzw. nicht durchgeführt.       

Seit 2007 wurden die geplanten Mittel für den Bereich Fort- und Weiterbildung nicht nur voll ausgeschöpft, sondern noch unterjährig durch Umschichtungen aus anderen Bereichen des Arbeitsmarktprogramms (in der Regel aus Arbeitsgelegenheiten) oder durch Zusatzmittel aus dem Konjunkturpaket 11 erheblich verstärkt.