Verbraucherschutzberatung in Düsseldorf bei Insolvenzen

Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz am
28. April 2022 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage (AUS/016/2022):

Die Corona-Krise führt zahlreiche Privathaushalte, Soloselbständige und Vereine in wirtschaftliche Problemlagen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher leiden unter Jobverlust, Kurzarbeit, Geschäftsaufgabe oder Austritten von Mitgliedern.

Die Verbraucherzentrale NRW berichtete 2021 von erheblich gesteigertem Beratungsbedarf zu Themen der Existenzsicherung. Der WDR veröffentlichte am 09.11.2021 mit ihrer Recherche, dass immer mehr Verbraucher:innen zahlungsunfähig sind. Der Caritasverband in Leverkusen berichtete, dass der Beratungsbedarf bei jeder gemeinnützigen Stelle zwischen 10 und 30 Prozent gestiegen ist.

In NRW konnten 2021 laut dem Statistischen Landesamt NRW im August 1.560 Menschen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ein Jahr zuvor waren es im gleichen Monat nur 429 Personen gewesen. Ein Grund für den Anstieg der Privatinsolvenzen von 2020 auf 2021 erklärt sich durch eine Gesetzesreform. Verbraucher:innen können seit diesem Jahr nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Die Regelung gilt zunächst bis 2025. Aber Miet- und Energieschulden dürften eine weitere Ursache für Insolvenzen sein.

Laut WDR wurden 2021 im letzten Quartal 28, 64 Verbraucher:inneninsolvenzen je 100.000 Einwohner*innen in Düsseldorf eingereicht. In Düsseldorf haben sich verschiedene Beratungsstellen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Neben dem Amt für Soziales sind dort auch die Arbeiterwohlfahrt, die Verbraucherzentrale NRW e.V., die evangelische Schuldnerberatung und der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. beratend tätig.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Beratungen wurden bezüglich Insolvenzen im Jahr 2020 und 2021 durchgeführt und wie lange waren die Wartezeiten auf eine Beratung? Aufgegliedert in:
    - Natürliche Personen (m*/w*)
    - Soloselbständige (m*/w*)
    - Vereine (Sport, Kultur, Soziales, Sonstige)

     
  2. Wie viele Insolvenzen wurden in Düsseldorf in den Jahren 2020 und 2021 angemeldet? Aufgegliedert in:
    - Natürliche Personen (m*/w*)
    - Soloselbständige (m*/w*)
    - Vereine (Sport, Kultur, Soziales, Sonstige)

     
  3. Welche Tendenzen und Bedarfe ergeben sich aus den Erfahrungen der Beratungen der Jahre 2020 und 2021 bei der Verbraucherberatung und wie kann die Stadt Düsseldorf unterstützen, um für die kommenden zwei Jahre bei der Verbraucherberatung effizient aufgestellt zu sein (z.B. Räume, Mitarbeiter:innen, Ausweitung der Beratungszeiten)?

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens            Rita Kiwitt              Dominik Dörr


Antwort der Verwaltung in der Sitzung vom 2. Juni 2022 durch den Beigeordneten Kral:

Vorbemerkung:

Zur Beantwortung der Fragen 1 und 3 erfolgte eine Abstimmung im Düsseldorfer Verbund der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.
Der Verbund besteht aus:

  • Amt für Soziales, Landeshauptstadt Düsseldorf, Schuldner- und Insolvenzberatung
  • AWO Düsseldorf, Familienglobus gGmbH, Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Diakonie Düsseldorf, Evangelische Schuldnerberatung
  • Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e. V. (SKFM), Schuldnerberatung
  • SWT- Selbstverwaltetes Wohnprojekt Iheodorstraße e. V., Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Düsseldorf

Die Frage 2 wurde vom Amtsgericht Düsseldorf beantwortet.

Antwort zu Frage 1:
Im Jahr 2020 wurden vom Düsseldorfer Verbund der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für 273 Ratsuchende Insolvenzverfahren vorbereitet, im Jahr 2021 waren es 672. Auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens wird weiter beraten und unterstützt, wenn Bedarf besteht.

Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. Es werden aber neben natürlichen Personen unter bestimmten Vonaisel den auch (Solo-) Selbständige im Verbund beraten.

Die geringe Zahl in 2020 und die erhöhte Zahl in 2021 erklärt sich neben pandemiebedingten Gründen insbesondere dadurch, dass viele Verschuldete auf die Neuerungen zum Insolvenzverfahren, nämlich die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren zu erlangen, gewartet und den Insolvenzantrag entsprechend hinausgezögert haben.

Betrachtet man die Zahlen aus 2020 und 2021 im Durchschnitt, so ist dieser Durchschnittswert mit rund 472 weit unterhalb der Zahlen aus den Vorjahren. Diese liegen bei 728 für 2017, 590 für 2018 und 562 für 2019.

Innerhalb des Düsseldorfer Verbunds der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen besteht der Standard, dass Termine für Neuaufnahmen innerhalb von spätestens vier Wochen stattfinden. Dieser Standard wird in der Regel eingehalten.
Unter den Verbundpartnern besteht die Absprache, dass die sechs Beratungsstellen untereinander verweisen, wenn eigene Kapazitätsgrenzen erreicht sind und kein zeitnaher Termin angeboten werden kann.

Antwort zu Frage 2:
Wie das Amtsgericht Düsseldorf mitteilte, wird bei der Erhebung der Zahlen u.a. zwischen natürlichen und juristischen Personen und Verbraucherinsolvenzen unterschieden. Eine Auswertung der Verfahren nach Soloselbstständigen bzw. Vereinen erfolgt nicht.

Natürliche Personen:
2020: 339
2021: 441

Juristische Personen:
2020: 543
2021: 422

Verbraucherinsolvenzen:
2020: 611
2021: 1.522

Antwort zu Frage 3:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über ein gut ausgebautes und funktionierendes Netz an Schuldnerberatungsstellen, die kooperativ im Verbund zusammenarbeiten, sich regelmäßig austauschen und stetig weiterentwickeln. Räume, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beratungszeiten werden im gesamten Verbund so vorgehalten, dass Beratungsbedarfe zeitnah erfüllt werden können.

Zusätzlich leistet der Arbeitskreis Prävention im Bereich der Schuldenprävention qualifizierte Arbeit zur Stärkung der Finanzkompetenz, um Menschen zu befähigen, mit ihrem Einkommen auszukommen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst den Verbund der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen mit derzeit rund 1.030.000 Euro jährlich. Die Zuwendungssumme erhöht sich in jedem Jahr um 2 Prozent. Die Zuwendung wird auf die Verbundpartner verteilt. Die städtische Schuldnerberatung wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf direkt finanziert, sodass die Zuwendungen in voller Höhe den anderen Verbundpartnern zur Verfügung stehen.

Zusammen mit dem Verbund befindet sich die Landeshauptstadt Düsseldorf gerade in einem Prozess der Überprüfung des Beratungsaufwandes.

Neben der kommunalen Finanzierung fördert das Land ab dem Jahr 2022 drei zusätzliche Stellen im Rahmen der Insolvenzberatung für Düsseldorf, sodass nun insgesamt 6,5 Stellen durch das Land finanziert werden. Dadurch wird sich der Eigenanteil einiger Verbundpartner verringern. Die Zuwendungsmittel der Landeshauptstadt Düsseldorf werden grundsätzlich in gleicher Höhe weitergewährt.