Verkauf der Kanalisation zu einem Bruchteil der Pachteinnahmen

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 18. Mai 2017:

Der Städtische Entwässerungsbetrieb (SEBD) hat die gesamte Kanalisation einschließlich aller Produktionsmittel, Werkzeuge, Grundstücke, Gebäude u. a. von der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) gepachtet. Die Bedingungen, einschließlich des Pachtentgeltes, werden im Pachtvertrag vom 01.01.2001 geregelt.

Zurzeit wird von der Stadt geplant, die gesamte Kanalisation an die SEBD zu verkaufen. Im Gespräch ist ein Kaufpreis von 400 Mio. Euro.

Im aktuellen Testat zum Jahresabschluss des SEBD sind für die Jahre 2014 und 2015 Pachtaufwendungen in Höhe von 47,36 Mio. Euro bzw. 45,48 Mio. Euro aufgeführt. Weiter heißt es: „Künftig ist mit weiterhin sinkenden Pachtaufwendungen zu rechnen. Über einen Zeitraum von maximal 100 Jahren sinkt das Pachtentgelt auf 0.“

Es ist davon auszugehen, dass die Pachteinnahmen über einen Zeitraum von 100 Jahren ein Vielfaches des Betrages ausmachen, der mit einem Verkauf in der angedachten Höhe zu realisieren ist.

Aus diesen Gründen frage ich an:

  1. Wie hoch war das ursprüngliche jährliche Pachtentgelt und in welchen Schritten wurde es bis heute abgebaut?
  1. Von 2014 zu 2015 ist das Pachtentgelt um 1,88 Mio. Euro abgebaut worden. Auf welcher rechnerischen Grundlage fand diese Kürzung statt und welches Gremium hat darüber entschieden?
  1. Wie hoch wären die städtischen Pachteinnahmen in etwa bei einer angenommenen Restlaufzeit des Pachtvertrages bis zum Jahre 2115?

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Pfundner  


Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:

Zu Frage 1 +2:

Die Pachteinnahmen des Jahres 2001 lagen bei 82,1 Mio EUR.
Das jährliche Pachtentgelt soll den kalkulatorischen Kosten entsprechen, die für das verpachtete Anlagevermögen in der Gebührenbedarfsrechnung angesetzt werden. Bestandteil der kalkulatorischen Kosten sind die kalkulatorischen Abschreibungen, die in nahezu unveränderter Höhe berücksichtigt werden, und eine kalkulatorische Verzinsung. Diese basiert auf dem Restbuchwert des überlassenen Anlagevermögens, also den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der bisherigen Abschreibungen. Vor diesem Hintergrund baut sich das jährliche Pachtentgelt schrittweise ab. Zudem werden jährliche Anlagenabgänge berücksichtigt, die durch den Stadtentwässerungsbetrieb im eigenen Namen ersetzt werden und somit das städtische Kanalvermögen zusätzlich reduzieren. Der Betriebsausschuss und der Rat sind im Rahmen der Beschlussfassung über die Gebührensatzung eines jeden Jahres eingebunden. In 2016 lag das Pachtentgelt bei 43,5 Mio EUR.

Zu Frage 3:
Der Pachtvertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das bei der Stadt verbliebene Kanalvermögen unterliegt den seinerzeit festgelegten Nutzungsdauern/Abschreibungen von mehreren Jahrzehnten.

Vor diesem Hintergrund liefe der Pachtvertag zu einem absehbaren Zeitpunkt aus. Dieser Zeitpunkt verkürzt sich durch nicht planbare Anlagenabgänge, so dass der Pachtvertrag in jedem Fall weit vor dem Jahr 2115 ausläuft.
Über die Höhe des anzusetzenden Pachtentgelts, in dem die zusätzlichen Anlagenabgänge berücksichtigt sind, beschließt der Rat im Rahmen der jährlich aufzustellenden Gebührenkalkulation.