Vermittlung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnraum

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 26. Oktober 2016: Zum Stichtag 31. August 2016 brachte die Stadt Düsseldorf insgesamt 7.432 Flüchtlinge unter. Diese werden in Sammelunterkünften, Hotels oder Zelthallen untergebracht. Flüchtlinge mit anerkanntem Asylantrag sollen aus diesen Unterkünften wieder ausziehen und auf dem freien Wohnungsmarkt versuchen, eine Wohnung zu finden. Dies stellt sich in Düsseldorf aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes jedoch als ausgesprochen schwierig dar. Oftmals bleibt den anerkannten Flüchtlingen daher nichts anderes übrig, als in den städtischen Unterkünften zu bleiben. 

Die Stadt Düsseldorf hatte daher Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen. Im Januar 2015 berichtete die NRZ über die „Kooperationsvereinbarung zur Wohnraum-Versorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen“. In dem Artikel heißt es: 

„Um dem enormen Zuwachs von Flüchtlingen Herr zu werden, hat die Stadt nach Meinung des Oberbürgermeisters am Montag einen wichtigen Schritt unternommen. ‚Das ist erst der Anfang, es wird ansteckende Wirkung entfalten‘, sagte Thomas Geisel, nachdem er die ‚Kooperationsvereinbarung zur Wohnraum-Versorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen‘ unterzeichnet hatte. Partnerin ist die Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen, die jetzt Unterkünfte zur Verfügung stellen wird. Acht Firmen unter diesem Dach machen mit. Mit einem Gesamtbestand von rund 32 000 Wohnungen. […] Im Einzelnen sind die Beamten Wohnungsbau Genossenschaft, die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft, der Eisenbahner Bauverein, die Rheinwohnungsbau GmbH, die SWD (Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf), die Vivawest Wohnen, die Steffens Heimbau Wohnungsgesellschaft und die Wogedo (Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost) dabei.“

Das Amt für Wohnungswesen hatte hierfür eine Stelle für die „zentrale Wohnraumvermittlung und Kooperation mit Wohnungsgesellschaften“ eingerichtet. Dort können sich zudem auch Privatpersonen melden, die Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten. Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen wird hierzu auf der städtischen Internetseite wie folgt zitiert: „Die zentrale Wohnraumvermittlung bietet für Vermieterinnen und Vermieter einen 'Rund-Um'-Service, von einer potenziellen Mieterauswahl, bis hin zum Abstimmungsverfahren mit Leistungsträgern, sowie Begleitung der Mietvertragsunterzeichnungen.“ 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele anerkannte Flüchtlinge wurden auf Grundlage der „Kooperationsvereinbarung zur Wohnraum-Versorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen“ in Wohnraum vermittelt (aufgeschlüsselt nach Wohnungsunternehmen)?
  1. Wie viele Privatpersonen, die Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten, haben sich bei der zentralen Wohnraumvermittlung gemeldet und wie viele anerkannte Flüchtlinge wurden in solche Wohnungen vermittelt?
  1. Wurde von Seiten der Verwaltung Wohnraum, der von Privatpersonen angeboten wurde, abgelehnt? Wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen   

Angelika Kraft-Dlangamandla            Cornelia Schlemper                  Adrian Müller-Gehl

 

Antwort der Verwaltung am 26.10.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: 2015 konnten 33 Haushalte mit 119 Personen über die Kooperationsvereinbarung Wohnungen anmieten. 15 Wohnungen wurden von der Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf Ost und 18 Wohnungen von der LEG NRW angeboten.
2016 wurden bisher 2 Haushalte mit 6 Personen vermittelt. Beide Wohnungen wurden von der Rheinischen Beamtenbaugenossenschaft zur Verfügung gestellt.

zu Frage 2: Bisher haben sich rund 650 Privatpersonen gemeldet, um Wohnungen oder Plätze für Flüchtlinge anzubieten. 2015 konnten 88 Haushalte mit 222 Personen und 2016 bisher 54 Haushalte mit 189 Personen mit Wohnraum versorgt werden.

zu Frage 3: Seit Einrichtung der Anlaufstelle für wohnungssuchende Flüchtlinge in 2015 wurden rund 200 Wohnungen mit einer schriftlichen Begründung abgelehnt. Rund 300 Wohungen wurden unmittelbar während des telefonischen Kontaktes abgelehnt.

Wesentliche Begründungen waren:

  • Die Miete lag über der für Düsseldorf als angemessen festgesetzten Bruttokaltmiete

  • Unzureichende Qualität der Wohnung oder ungeeignete Grundrisse (zum Beispiel 2 Räume mit 110 qm Wohnfläche)

  • Vermieter verweigerten den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Mieterhaushalt und bestanden auf  einem Mietvertrag mit der Stadt Düsseldorf

  • Die Wohnungen lagen nicht im Stadtgebiet von Düsseldorf