Veröffentlichung der städtischen Beteiligungsberichte

Haupt- und Finanzausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. September 2017: 

Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf wird aufgefordert, bis zum 30.09.2017 die städtischen Beteiligungsberichte der Jahre 2013 und 2014 zu veröffentlichen.

 

Gemäß des § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW ist der Beteiligungsbericht der Gemeinde jährlich fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. Außerdem ist er „dem Rat und den Einwohnern zu Kenntnis zu bringen“. 

„Der Beteiligungsbericht dient zur Information der Ratsmitglieder und der interessierten Öffentlichkeit und erscheint im jährlichen Rhythmus.“  So steht es auf der städtischen Internetseite. Allerdings datiert der letzte Beteiligungsbericht aus dem Jahre 2012 während die Abschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 auf der Seite einzusehen sind. 

Im Beteiligungsbericht wird die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde erläutert, „unabhängig davon, ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören“. (§117 GO) 

Eine kontinuierliche Veröffentlichung der beteiligungsberichte ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch zur Information der Öffentlichkeit und der Ratsmitglieder notwendig. 

Mit freundlichen Grüßen  

Angelika Kraft-Dlangamandla                         Lutz Pfundner                      Georg Blanchard