Verteilung der Verkehrsarten

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 17. November 2016: Im Verkehrshaushalt werden jedes Jahr in Düsseldorf große Millionenbeträge ausgegeben. Seit einigen Jahren wird der Verkehr detaillierter gezählt und im sogenannten MODAL - SPLIT dargestellt. Das ist der prozentuale Anteil der vier Verkehrsarten am Gesamtaufkommen.

In Düsseldorf hatten wir 2013 zum Beispiel einen Anteil von ca.: 

  • 42 % MIV
  • 22 % ÖPNV
  • 12 % Radverkehr
  • 24 % FußgängerInnen

(MIV = Motorisierter Individualverkehr = Autos; ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr = Bus und Bahn) 

In den letzten Jahren hat sich der Anteil des Radverkehrs in vielen Städten deutlich erhöht. Und das obwohl die Städte eigentlich nicht viel dafür getan haben. 

In Bielefeld gab es in diesem Jahr eine repräsentative Umfrage, bei der die EinwohnerInnen gefragt wurden, wieviel von 100 Euro Verkehrsausgaben für den Radverkehr ausgegeben werden sollen. Die Umfrage ergab überraschend, dass die BürgerInnen es befürworten, wenn ein Betrag knapp über 30 Euro von 100 Euro für Radverkehrsmaßnahmen ausgegeben würde. Derzeit liegen die Ausgaben bei etwa 1 Euro. 

Oft scheitern Projekte für den Radverkehr oder FußgängerInnen daran, dass bereits der gesamte Verkehrsetat für den MIV ausgegeben wurde. Um für den Umweltverbund angemessene Beträge bereitstellen zu können, muss man die aktuelle prozentuale Verteilung des Verkehrsetats kennen.  

Daher stellen wir folgende Anfrage: 

Wie war die prozentuale Verteilung der Haushaltsmittel im Jahr 2015 im Verkehrsbereich für FußgängerInnen, Radverkehr, MIV und ÖPNV? 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 17.11.2016 (Beigeordneter Dr. Keller):

Eine genaue Differenzierung der verwendeten Haushaltsmittel nach den unterschiedlichen Verkehrsbereichen für FußgängerInnen, Radverkehr, MIV und ÖPNV ist nicht möglich, da diese nicht isoliert, sondern gemeinschaftlich betrachtet werden. - In einem Straßenraum bewegen sich auf unterschiedlichen Verkehrsflächenarten auch unterschiedliche Verkehrsteilnehmer. Ein Radfahrer bewegt sich z.B. auf selbständigen Radwegen, auf Fahrbahnflächen mit und ohne Schutzstreifen sowie auf kombinierten oder getrennten Radwegen auf Bürgersteigen. Und e i n e Verkehrsampel regelt z.B. a l l e Verkehrsteilnehmer.

Entsprechend der gemeinschaftlichen Betrachtung sind die Organisationsstrukturen sowie die Haushaltskonten grundsätzlich auf gemeinschaftliche Behandlung ausgelegt.

Bezogen auf den Radverkehr wurden zusätzlich zur weiteren Förderung ergänzende eigene Konten sowie Arbeitsgruppen eingerichtet. Der Haushaltsansatz für Radwege wurde im Laufe der letzten Jahre von 1,4 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erhöht. Im Vergleich dazu wurden die allgemeinen Unterhaltungsmittel für Straßen, Wege, Plätze, mit denen alle Verkehrsflächen abzudecken sind, von rd. 4,5 Mio. Euro auf 3,2 Mio. Euro reduziert.
Trotz der vorgenannten Separierung kann kein Bezug zum Anteil Radverkehr hergeleitet werden. Neben der im ersten Absatz genannten Zusammenwirkung werden Radwegemaßnahmen auch im Zusammenhang mit anderen Um- und Neubaumaßnahmen, zum Teil aus Bundes- oder Landesmitteln oder auch aus Stellplatzablösungsbeträgen finanziert.

Bezogen auf den ÖPNV sind seitens des Amtes für Verkehrsmanagement im Jahr 2015 extrem hohe Investitionen insbesondere für den Bau der WHL getätigt worden (rd. 70 Mio. Euro), die das Gesamtbild verzerren würden.

Eine Beantwortung in der gewünschten Form ist daher nicht möglich.