Verwaltungsgericht bestätigt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf

Pressemitteilung

Die Sitzung des Düsseldorfer Rates am 30. September 2010 war turbulent. Zunächst wurde eine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. zu Castor-Transporten durch Düsseldorf mit der Begründung von der Tagesordnung genommen, sie enthalte politische Wertungen. Dann folgte auf der gleichen Sitzung der Beschluss der Mehrheitsfraktionen, dass ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. sich erledigt habe und nicht mehr zur Diskussion stehe.

Gegen beide Entscheidungen hat DIE LINKE. Ratsfraktion Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Beide Verfahren wurden am 21. Oktober 2011 verhandelt und endeten jeweils mit einer Bestätigung der Auffassung der LINKEN.

Hierzu der Geschäftsführer der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf, Ben Klar: „Wieder einmal hat ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gezeigt, dass auch kleine Fraktionen Rechte haben und nicht von den Mehrheitsfraktionen untergebuttert werden können.“

Bei der Anfrage zu Castor-Transporten war strittig, ob das Verbot der politischen Wertung für die Fragen selbst oder auch für die Begründung Gültigkeit hat. Das Verwaltungsgericht hat sich insofern der Meinung der klagenden Fraktion angeschlossen, als es bestätigt hat, dass in der Geschäftsordnung des Rates dieser Passus nicht eindeutig formuliert ist. Das Gericht empfiehlt, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.
Bei ihrem Antrag hat Die LINKE. in der Ratssitzung gefordert, dass der Oberbürgermeister wegen der damals bevorstehenden Schließung des Nirosta-Werkes Gespräche mit der Firmenleitung, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft aufnehmen solle, um eine Schließung zu verhindern. Da der OB zum Zeitpunkt der Sitzung bereits mit der Firmenleitung und dem Betriebsrat gesprochen hatte (nicht aber mit der Gewerkschaft), war die Bürgermeisterin Dr. Strack-Zimmermann, die bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung inne hatte, der Meinung, der Antrag brauche nicht mehr behandelt werden. Sie ließ nicht einmal eine Wortmeldung der LINKEN zu diesem Tagesordnungspunkt zu.

Dieses wurde nun vom Verwaltungsgericht gerügt. Das Gericht ist der Meinung, dass die Antragstellende Fraktion das Recht haben muss Stellung zu nehmen, wenn ein Antrag von der Tagesordnung genommen werden soll.

Noch einmal Ben Klar: „Die Stellungnahmen des Verwaltungsgerichtes bestätigen unsere Auffassung, dass der Verlauf der Ratssitzung am 30.09.2010 nicht korrekt war. Damit ist auch die Auffassung der Stadtverwaltung widerlegt, die Klagen wären unberechtigt gewesen.“