Vorkaufsrecht in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 04. April 2016: Der Wohnungsmarkt in Düsseldorf ist seit Jahren angespannt. Aufgrund steigender Mieten sind viele Menschen gezwungen, in umliegende Städte zu ziehen. Das Wohnungsangebot kann seit langem die hohe Nachfrage besonders im unteren Preissegment nicht befriedigen.

Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen sollte aus Sicht der LINKEN die Stadt alle Möglichkeiten nutzen, die Vernichtung von bestehendem preiswerten Wohnraum (z.B. durch Luxusmodernisierungen oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) zu verhindern. 

In Sanierungs- und Erhaltungsgebieten bietet das Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch (BauGB) eine Möglichkeit, städtebauliche Ziele in diesem Sinne zu verfolgen. Wohngebäude können durch Ausübung des Vorkaufsrechts von der Stadt erworben werden, um die Umsetzung solcher Ziele zu gewährleisten. Für den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts können ebenfalls Vereinbarungen getroffen werden. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Erhaltungsgebiete mit wie vielen Wohnungen gibt es in Düsseldorf und wo sind diese gelegen (farbig markierte Stadtkarte/ Liste)?
  1. Wie viele Sanierungsgebiete mit wie vielen Wohnungen gibt es in Düsseldorf und wo sind diese gelegen (farbig markierte Stadtkarte/ Liste)?
  1. In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren in diesen Gebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht (Kosten), bzw. in wie vielen Fällen wurden Vereinbarungen aufgrund des Verzichts auf Ausübung des Vorkaufsrechts getroffen und wie sehen diese aus?

Freundliche Grüße  

Peter Nowinski                    Anja Wallerang                   Mbulelo Dlangamandla    

 

Antwort der Verwaltung am 04.04.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Erhaltungsatzungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart (nach §172 Abs.1, Nr. 1 Baugesetzbuch) bzw. nach alter Rechtsgrundlage nach § 39 h Bundesbaugesetz zur Erhaltung baulicher Anlagen sind – als separate Satzung – 14-mal erlassen worden. Die einzelnen Satzungstexte mit den jeweiligen Gebietsabgrenzungen sind zu finden unter: www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/61/index.shtml, allerdings können die Gebietsabgrenzungen der Erhaltungssatzungen auch im Geoportal der Stadt Düsseldorf
unter maps.duesseldorf.de/gesamt/ abgerufen werden. Weitere Erhaltungssatzungen sind auch in Bebauungsplänen enthalten, d.h. sie sind Bestandteil der Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans. Eine Gesamtübersicht existiert nicht.

zu Frage 2: Zurzeit existieren 14 Sanierungsgebiete. Die einzelnen Satzungstexte mit den jeweiligen Gebietsabgrenzungen und Angabe der Plannummern für die förmlichen Festlegungen von Sanierungsgebieten sind unter: www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60_4/index.shtml zu finden.

zu Frage 3: In den vergangenen fünf Jahren von dem Instrument, ein Vorkaufsrecht in einem Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung auszuüben, kein Gebrauch gemacht. In dieser Zeit wurden auch keine Vereinbarungen aufgrund des Verzichts auf die Ausübung eines bestehenden Vorkaufsrechts getroffen.