Wassereinbruch im Stadtarchiv

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 08.07.2010:

Am 01.07.2010 sind die Räume des Stadtarchivs, das nach dem Umzug am gleichen Tag eröffnet werden sollte, durch einen massiven Wassereinbruch in einer darüber liegenden Probebühne des Schauspielhauses beschädigt worden. Das Ausmaß des Schadens ist bisher noch nicht zu beziffern.

Schon am Abend des 01.07.2010 meldete der WDR Videotext sowie die Online-Portale der Düsseldorfer Tageszeitungen, dass durch einen „falschen Knopfdruck“ eine Angestellte des Schauspielhauses die Löschanlage betätigt und damit den Schaden verursacht hat.

Räume, in denen teilweise unwiederbringliche Dokumente aufbewahrt werden, sollten durch bauliche Maßnahmen gegen zufälligen Wassereinbruch besonders gesichert werden. Vor allem sollte dies für ein Archiv gelten, das in einem Gebäude untergebracht ist, in dem verschiedene Nutzungen existieren. Mechanische Auslöser für Sprinkleranlagen sollten so ausgebildet werden, dass sie gegen „falschen Knopfdruck“ gesichert und entsprechend gekennzeichnet werden.

In diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE Ratsfraktion an:

  1. Warum wurden die Archivräume nicht ausreichend durch bauliche Maßnahmen gegen Wassereinbruch aus darüberliegenden Räumen geschützt?
  1. Wie war es möglich, dass die Sprinkleranlage aus Versehen auslöst werden konnte?
  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um für die Zukunft zu gewährleisten, dass die Sprinkleranlagen in der alten Paketpost nicht aus Versehen ausgelöst werden können und das Archiv gegen Wassereinbruch gesichert wird?

Freundliche Grüße

Gilbert Yimbou                         Angelika Kraft-Dlangamandla                Gisela Dapprich


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Lohe:

Frage 1:
Warum wurden die Archivräume nicht ausreichend durch bauliche Maßnahmen gegen Wassereinbruch aus darüberliegenden Räumen geschützt?

Antwort:
Wie bereits in der Antwort zu Drucksache 01/174/2010 ausgeführt, sind die Räumlichkeiten des Stadtarchivs, soweit technisch möglich, gegen Wassereinbrüche gesichert. Allerdings ist dies nicht uneingeschränkt möglich.

Da die ehemaligen Gleiströge durch konstruktive Brandschotts in mehrere Brandabschnitte unterteilt sind, konnte sich das Wasser zwischen den Achsen 10 bis 13 ausbreiten.

Frage 2:
Wie war es möglich, dass die Sprinkleranlage aus Versehen ausgelöst werden konnte?

Antwort:
Die Sprinkleranlage wurde durch einen Bedienfehler versehentlich ausgelöst. Statt die Sicherheitsanlage zu deaktivieren, wurde versehentlich der Druckknopf zur manuellen Auslösung der Sprinkleranlage betätigt. Beide Knöpfe befinden sich auf dem gleichen Bedienfeld in einem Abstand von ca. 10 cm.

Frage 3:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um für die Zukunft zu gewährleisten, dass die Sprinkleranlagen in der alten Paketpost nicht aus Versehen ausgelöst werden können und das Archiv gegen Wassereinbruch gesichert wird?

Antwort:
Für die manuelle Ansteuerung der Sprühflutanlage soll am Bedienfeld eine weitere Sicherheit eingebaut werden.

Organisatorisch wird das Schauspielhaus seine Betriebsanweisung dahingehend ändern, dass die Schlüssel für die Abschaltung nur noch an Mitarbeiter der Beleuchtungsabteilung ausgegeben werden, die für die Ausführung der Spezialeffekte und für eine sichere Verwahrung verantwortlich sind.

Ansonsten gilt die Betriebsanweisung wie bisher

  • Die Abschaltung darf nur durch technisch Verantwortliche, die eine Einweisung erhalten haben, erfolgen.
  • Assistenten und anderer Personen haben beim diensthabenden Meister zu beantragen, die Automatik abzustellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Person, die die Automatik abgeschaltet hat, während der Proben oder Vorstellungen anwesend ist, um im Bedarfsfall die Anlage manuell auszulösen.
  • Jede Umschaltung auf den manuellen Betrieb ist im Protokollbuch mit Anfang, Ende und Grund der Umschaltung zu protokollieren.
  • Eine Abschaltung darf nur in der Endprobenphase und zu den Vorstellungen erfolgen.
  • Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Technischen Direktor.