Weiter Tauziehen um die Wohnungsgrößen bei Hartz IV - Jobcenter wendet nicht mehr gültige Bestimmungen an

Pressemitteilung

Wie die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Düsseldorf durch Anfragen im Wohnungs- sowie im Ausschuss Gesundheit und Soziales erfahren hat, wird bei der angemessenen Größe der Wohnungen, die Menschen in der Grundsicherung beziehen dürfen (Erwerbslose, Geringverdienende, Rentner-Innen, die ergänzende Leistungen benötigen), weiter an seit Januar 2010 nicht mehr gültigen Bestimmungen festgehalten.

Dazu sagt Angelika Kraft-Dlangamandla, Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE: “Im letzten Jahr hat es einen regelrechten Zick-Zack-Kurs in dieser Frage gegeben. Bisher haben sich die ´angemessenen Wohnungsgrößen´ in der Grundsicherung auf die Quadratmeterzahlen für den Wohnberechtigungsschein bezogen. Diese sind durch neue Gesetze und Bestimmungen zum 01.01.2010 um fünf Quadratmeter erhöht worden. Offensichtlich soll diese Anpassung den Menschen in der Grundsicherung vorenthalten werden!”

In der Arbeitshilfe des NRW-Sozialministeriums wurden unter Minister Laumann (CDU) zunächst falsche Bestimmungen angewendet, welche sich auf die Zahl der Zimmer statt der Personenzahl bezogen, so dass die angemessenen Wohnungsgrößen nur um zwei statt fünf Quadratmeter erhöht wurden.

Nach dem Regierungswechsel wurde zum 1. Oktober 2010 unter dem neuen Minister Guntram Schneider (SPD) das Rad zurückgedreht. Nach der neuen Arbeitshilfe sollten jetzt nicht die derzeit gültigen Bestimmungen maßgebend sein, sondern die alten Ende 2009 außer Kraft getretenen!

Dazu sind jetzt eine Reihe von Sozialgerichtsurteilen gefällt worden, nach denen die aktuell gültigen Vorschriften anzuwenden sind, d. h. die Wohnungsgrößen sind um fünf Quadratmeter anzuheben. In zweiter Instanz hat auch das Landessozialgericht so entschieden (AZ:  L 19 AS 2202/10). Das in diesem Fall beklagte Jobcenter Aachen hat jedoch Revision beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt (AZ:  B 4 AS 109/11 R).  

Guntram Schneider hat bereits zugesichert, dass das LSG-Urteil umgesetzt werde, wenn es rechtskräftig wird. Es kann aber noch geraume Zeit dauern bis das BSG darüber entschieden hat. Deshalb fordert DIE LINKE. die Aussetzung jeglicher Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten, was de facto einem Zwang zum Umzug gleichkommt.

In Düsseldorf beträgt der angemessene Quadratmeterpreis bezogen auf die oben genannten Wohnungsgrößen derzeit 7,70 Euro inlusive Nebenkosten, aber ohne Heizkosten bei Neuan- mietung. Bei einer Kostensenkungsaufforderung müssten die Betroffenen also eine Wohnung finden, die nach Abzug durchschnittlicher Nebenkosten weniger als 6.- Euro/qm Kaltmiete kostet und das in Düsseldorf mit seinem bekanntlich sehr hohen Mietniveau!  

Dazu Peter Nowinski, Vertreter der LINKEN im Wohnungsausschuss: “Alte und neue Landesregierung wollen ganz offensichtlich aus Kostengründen nicht, dass hier Bestimmungen zu den Wohnraumgrößen angewendet werden, die sie doch selbst im Landtag beschlossen haben! Es soll hier ausgerechnet der bedürftigste Personenkreis ausgeschlossen werden! DIE LINKE. fordert, dass die jetzt gültigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden sind.

Dass weiterhin an außer Kraft getretenen Vorschriften festgehalten wird, ist nicht nur unsozial, sondern auch rechtswidrig. DIE LINKE. rät allen Betroffenen sich zu wehren und Widerspruch bzw. Klage einzulegen!”