Widerspruchsrecht bekannt machen

Ratsfraktion

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 02. Februar 2017: 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen über die Widerspruchsmöglichkeit der Datenweitergabe an die verschiedensten Behörden wie z.B. dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr schriftlich zu unterrichten. Diese Benachrichtigung soll mit Vollendung des 16. Lebensjahres automatisch erfolgen. 

Begründung:
Gegen die Datenweitergabe an verschiedene Stellen, Parteien, Adressbuchverlage, Bundeswehr, etc. kann Widerspruch eingelegt werden. Dies ist jedoch vielen nicht bekannt. Die Möglichkeit zum Widerspruch muss durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht werden. Eine öffentliche Bekanntmachung durch Aushang, Veröffentlichung im Amtsblatt, Bekanntmachung durch den Pressedienst und das eventuelle Auffinden des Widerspruchsformulars auf den Internetseiten der Stadt Düsseldorf ist bei weitem nicht ausreichend. 

Besonders problematisch ist die Weitergabe der Personaldaten von Jugendlichen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Jeweils  zum 31. März jeden Jahres erfolgt von der kommunalen Meldebehörde automatisch eine Datenweitergabe an das Bundesamt über alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, soweit kein Widerspruch eingelegt wurde. 

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht ist die Bundeswehr zu einer Freiwilligen Armee geworden. Um die benötigte Anzahl von SoldatInnen für die Kriegseinsätze der Bundeswehr zu gewinnen, haben die Werbe- und Propagandamaßnahmen der Bundeswehr enorm zugenommen. Im Jahr 2014 wurden 8.100 Propagandaveranstaltungen vor fast 140.000 SchülerInnen, sowie Tausende weitere Veranstaltungen vor Jugendlichen gehalten. Insgesamt gab die Bundeswehr dafür 29,9 Millionen für „Nachwuchswerbung“ im Klassenraum aus. Ergebnis ist, dass immer mehr unter 18-jährige bei der Bundeswehr tätig sind. So sind momentan etwa 1.500 KindersoldatInnen bei der Bundeswehr tätig, das sind etwa sieben Prozent aller RekrutInnen. Die Ausbildung von Minderjährigen widerspricht dem Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention. 

Auch die Datenweitergabe an andere Dienste, Parteien, Adressdienste, etc. ist problematisch und höhlt den Schutz der eigenen Daten aus. Um den Datenschutz wirklich zu gewährleisten, ist es notwendig, einen Schritt weiterzugehen und alle Heranwachsende mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres automatisch über die Widerspruchsmöglichkeiten zu unterrichten, wie es einige Städte tun. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                         Lutz Pfundner