Wohnberechtigungsscheine in Düsseldorf

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 12. Juni 2017:

Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens. Rund 50 Prozent der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und somit das Recht eine Sozialwohnung zu beziehen. 

In Düsseldorf ist es jedoch kaum möglich eine solche Wohnung zu finden. Grund hierfür ist die verfehlte Wohnungspolitik der Stadt, die zu einem massiven Rückgang der Wohnungen mit Sozialbindung führte und weiterhin führt. In den vergangenen Jahren ist die Preisbindung für Tausende Sozialwohnungen ausgelaufen, in den kommenden Jahren werden viele weitere Wohnungen aus der Preisbindung fallen.

Bei Bezug von Hartz IV oder Grundsicherung sowie für InhaberInnen des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins derzeit kostenfrei, alle weiteren Anspruchsberechtigten wie z.B. Geringverdienende, RentnerInnen, SchülerInnen und StudentInnen müssen 5,- bis 20,- Euro bezahlen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden im vergangenen Jahr in Düsseldorf ausgegeben (aufgeschlüsselt nach Haushalten und Personen) und Mittel in welcher Gesamthöhe wurden hierfür von den Betroffenen aufgewendet?
  1. Wie viele Personen bzw. Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein wurden im vergangenen Jahr beim Wohnungsamt als wohnungssuchend registriert (aufgeschlüsselt nach Dringlichkeitsstufen)?
  1. Wie viele Sozialwohnungen wurden im vergangenen Jahr beim Wohnungsamt als frei gemeldet und wie viele dieser Wohnungen wurden vermittelt (aufgeschlüsselt nach Haushalten und Personen sowie Dringlichkeitsstufen)?

Mit freundlichen Grüßen

 Lutz Pfundner                      Mbulelo Dlangamandla                   Peter Kirchner 

 

Antwort der Verwaltung am 12.06.2017 (Beigeordneter Zaum):

zu Frage 1: Im Kalenderjahr 2016 wurden 5.628 Wohnberechtigungsscheine erteilt.
Davon Haushalte mit
1 Person 2.900
2 Personen 1.141
3 Personen 641
4 Personen 505
5 und mehr Personen 441.
Dafür wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von 13.870 Euro eingenommen.

zu Frage 2: Mit Stichtag 31.12.2016 waren 4.404 Haushalte mit Wohnberechtigungsschein als
wohnungssuchend registriert.
Die Dringlichkeitsstufen setzen sich wie folgt zusammen:
Wohnungsnotfälle 1.376
Dringlichkeitsfälle 925
Verbesserungswünsche 2.103

zu Frage 3: Im Kalenderjahr 2016 wurden 446 Sozialwohnungen frei gemeldet. Davon hatte die
Stadt Düsseldorf an 134 Wohnungen ein Besetzungsrecht. Dennoch konnten
insgesamt 283 Wohnungen an Haushalte vermittelt werden, die als Wohnungsnotfall
eingestuft wurden. Eine weitere Erfassung nach Dringlichkeitsstufen sowie Anzahl
der Personen erfolgt nicht.