Zur personellen Lage und Klassengrößen
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 25.04.2023 (SCHUA/034/2023):
Die Zukunft von Kindern hängt maßgeblich von der grundlegenden Bildung ab.
Leider sind hier die Aussichten gerade für Kinder in Quartieren mit vielfältigen Herausforderungen und geringem Einkommen nicht immer rosig. Dort stehen oftmals in den Grundschulen zwar Stellen zur Verfügung, aber sie sind nicht alle besetzt. Das führt zu großen Klassen.
In großen Klassen bleiben nach allen Studien und Untersuchungen, die veröffentlicht wurden, Kinder mit sprachlichem oder anderem Unterstützungsbedarf vielfach auf der Strecke.
Die Unterbesetzung ist nicht auf die Schulen selber zurückzuführen, sondern auf die unzureichende Personalplanung vieler Legislaturen in NRW.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- An welchen Grundschulen konnten wie viele Planstellen für Lehrkräfte nicht besetzt werden? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Schulstandorten)
- Zu welchen Konsequenzen bezogen auf die Klassengröße und die Stundentafel hat dies an den Grundschulen geführt? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Schulen)
- Wie viele Lehrkräfte sind an welcher Grundschule beschäftigt und wie viele sind davon Seiten- /Quereinsteiger:innen? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Schulen)
Mit freundlichen Grüßen
Georg Blanchard Tanja Bernhard René Engels
Antwort der Verwaltung durch den beigeordneten Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Alle dem Schulamt von der Bezirksregierung Düsseldorf zugewiesenen Planstellen zur Ausschreibung „A12 Grundschullehramt“ konnten besetzt werden. Insgesamt beträgt die Personalversorgung im Schulamt Düsseldorf für die Grundschulen 99,04 %.
Düsseldorf ist zugleich das aktuell am besten besetzte Schulamt in der Lehrerversorgung im Grundschulbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Antwort zu Frage 2:
Alle Klassen werden in Düsseldorf nach den aktuellen schulrechtlichen Vorgaben unterrichtet. Dies betrifft sowohl die Klassengröße 15-29 als auch die vorgegeben zu erteilende Stundentafel einschließlich der Unterrichtsvorgaben gemäß § 29 Schulgesetz:
1. Klasse: 21-22;
2. Klasse: 22-23;
3. Klasse: 25-26 und
4. Klasse: 26-27 Unterrichtsstunden.
Antwort zu Frage 3:
In Düsseldorf arbeiten auch Lehrkräfte, welche nicht über die bisher klassische Lehrerausbildung (1. und 2. Staatsexamen) die Qualifikation zum Unterrichten erhalten haben. Diese Lehrkräfte sind den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt und daher auch vollumfänglich an den einzelnen Grundschulen im Einsatz. Es wird über die Seiten-/ Quereinsteiger:innen keine Statistik bzw. Erhebung geführt, da dies nicht zielführend ist und keine zu berücksichtigende personalorganisatorische Maßnahme, Quotenrelation oder Fokussierung darstellt.