Zwangsräumungen im Jahr 2015

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 13. Juni 2016: Steigende Strompreise, explodierende Heizkosten und steigende Mieten führen dazu, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen immer häufiger Strom, Gas und Wasser abgestellt wird. Oft bleibt es nicht dabei, dass die Menschen im Dunkeln und in der Kälte sitzen. 

In den schlimmsten Fällen führt es sogar zu Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit. Opfer der Zwangsräumungen sind zunehmend Alleinerziehende mit ihren Kindern. Für die Betroffenen bedeutet die Zwangsräumung ein traumatisches Erlebnis. 

Bundesweit finden jährlich zehntausende Zwangsräumungen statt. In Düsseldorf wurden der Zentralen Fachstelle durch das Amtsgericht Düsseldorf im Jahr 2014 alleine 668 Zwangsräumungen gemeldet. Hier hat das städtische Hilfesystem vollkommen versagt. 30 Fälle sind der Stadt bekannt, in denen im Jahr 2014 im Zuge der Räumung insgesamt 64 Personen in eine Notunterkunft aufgenommen werden mussten. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Zwangsräumungen wurden  im vergangenen Jahr in Düsseldorf eingeleitet?
     
  1. In wie vielen Fällen konnte eine gemeldete Räumung im vergangenen Jahr noch abgewendet werden?
     
  1. Wie viele Personen bzw. Haushalte mussten im vergangenen Jahr im Zuge der Räumung in Notunterkünften aufgenommen werden?

Freundliche Grüße  
 

Peter Nowinski                    Anja Wallerang                   Mbulelo Dlangamandla    

 

Antwort der Verwaltung am 13.06.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Der Zentralen Fachstelle des Amtes für Soziale Sicherheit und Integration wurden durch das Amtsgericht Düsseldorf im Jahr 2015 652 Zwangsräumungen gemeldet.

zu Frage 2: Aufgabe der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle ist in erster Linie die Vermeidung von Obdachlosigkeit durch frühzeitige Intervention. Eine Zwangsräumung ist die Folge einer vom Vermieter erfolgreich betriebenen Räumungsklage zum Beispiel wegen Mietschulden oder mietwidrigem Verhalten. In diesen Fällen hängt eine erfolgreiche Intervention der Fachstelle zwingend von der Mitwirkungsbereitschaft von Mieter und Vermieter ab.

Im Jahr 2015 konnten in 1.080 von insgesamt 2.369 Beratungsfällen bestehender Wohnraum erhalten werden, davon in 349 Fällen durch Übernahme von Mietschulden. In 198 Fällen konnte ein neues Mietverhältnis vermittelt werden. Lediglich in 21 Fällen war eine Aufnahme im Obdachlosenbereich erforderlich. In 837 weiteren Fällen wurde das Beratungsangebot der Fachstelle nicht angenommen oder abgebrochen, so dass hier keine Angaben zum evtl. Verbleib in der Wohnung möglich sind.

Statitische Daten dazu, in welchen dieser Fälle eine erfolgreiche Intervention erst nach Eingang der Räumungsmitteilung möglich war, liegen nicht vor.

zu Frage 3: Im Jahr 2015 mussten 21 Parteien mit 51 Personen in einer Notunterkunft aufgenommen werden.