Zwangsräumungen in Düsseldorf

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 18. Mai 2017:

Steigende Mieten und Energiekosten führen dazu, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen immer häufiger die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser abgestellt wird – fast 7.000 Sperrungen erfolgten alleine in Düsseldorf im vergangenen Jahr.

Es bleibt jedoch oftmals nicht dabei, dass die Menschen im Dunkeln und in der Kälte sitzen. In den schlimmsten Fällen führen die steigenden Kosten sogar zu Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit. Opfer der Zwangsräumungen sind zunehmend Alleinerziehende mit ihren Kindern. Für die Betroffenen bedeutet die Zwangsräumung ein traumatisches Erlebnis und eine ungewisse Zukunft.

Bundesweit finden jährlich zehntausende Zwangsräumungen statt. Auch in Düsseldorf versagt das städtische Hilfesystem oftmals, hunderte Zwangsräumungen werden weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit jedes Jahr in unserer Stadt durchgeführt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Zwangsräumungen in Düsseldorf wurden der Verwaltung durch das Amtsgericht in diesem Jahr gemeldet, wie viele in den vergangenen fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn eine Zwangsräumung durch das Amtsgericht gemeldet wird und wie erfolgreich waren diese Maßnahmen?
  1. Wie viele Personen bzw. Haushalte mussten im Zuge der Zwangsräumungen in Notunterkünften untergebracht werden?

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner

Antwort der verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Zu Frage 1:
Dem Sachgebiet Beratung und Hilfen für Wohnungsnotfälle und Obdachlose in der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Obdachlose und Flüchtlinge wurden in den Jahren 2012 – 2016 folgende Zwangsräumungen durch das Amtsgericht Düsseldorf gemeldet:
2012 752 Zwangsräumungen
2013 803 Zwangsräumungen
2014 668 Zwangsräumungen
2015 651 Zwangsräumungen
2016 644 Zwangsräumungen

Zu Frage 2:
Primäre Aufgabe des Sachgebietes Beratung und Hilfen für Wohnungsnotfälle und Obdachlose ist die Sicherung der Unterkunft. Wird hier ein Wohnungsnotfall bekannt, greifen zum Teil schon vor Kündigung des Mietverhältnisses frühzeitige Interventionsmaßnahmen wie zum Beispiel schriftliche Beratungsangebote, vier offene Sprechstunden pro Woche in der Willi-Becker-Allee 10, aufsuchende Arbeit und sozialraumorientierte Sprechstunden an fünf weiteren Standorten im Stadtgebiet im Rahmen von Mieter- bzw. Servicebüros in enger Kooperation mit dortiger Wohnungswirtschaft.

Eine Zwangsräumung ist die schlussendliche Folge einer vom Vermieter erfolgreich betriebenen Räumungsklage u.a. wegen Mietschulden oder (seltener) mietwidrigem Verhalten. In diesen Fällen hängt der Erhalt der Wohnung und die Verhinderung der Zwangsräumung zwingend von der Mitwirkungsbereitschaft von Mieter und besonders Vermieter ab.

Im Jahr 2016 konnte in 957 von insgesamt 2059 bekannt gewordenen Wohnungsnotfällen bestehender Wohnraum erhalten werden. In 287 Fällen wurde der Wohnraum mittels Übernahme von Mietschulden erhalten. Neuer Wohnraum konnte an 166 Haushalte vermittelt werden. In 896 Fällen wurde das Beratungsangebot der Zentralen Fachstelle nicht angenommen, abgebrochen oder abgelehnt, sodass hier keine Angaben zum Verbleib möglich sind.
Lediglich bei 38 Haushalten war nach Zwangsräumung eine Aufnahme im Obdachlosenbereich erforderlich.

Statistische Daten, in welcher dieser Fälle eine erfolgreiche Intervention erst nach Eingang einer Räumungsmitteilung möglich war, liegen nicht vor.

Zu Frage 3:
Aufnahmen in Notunterkünfte nach Zwangsräumung:
2012 45 Haushalte mit 76 Personen
2013 32 Haushalte mit 58 Personen
2014 30 Haushalte mit 64 Personen
2015 21 Haushalte mit 51 Personen
2016 38 Haushalte mit 71 Personen

Im Rahmen eines Benchmarking mit vergleichbaren deutschen Großstädten wird deutlich, dass es Düsseldorf gelingt, den Anteil der in Obdachlosenunterkünfte aufzunehmenden Haushalte sehr gering zu halten. Bei 2059 bekannt gewordenen Wohnungsnotfällen im Jahr 2016 mussten nach Zwangsräumung lediglich 38 Haushalte aufgenommen werden. Dies entspricht einer Quote von 1,8%.