Änderungsantrag: "Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Düsseldorf"

Rat

Änderungsantrag zur Vorlage SCHUA/030/2023 der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 14.12.2023 (RAT/509/2023):

Der Text der Verwaltungsvorlage wird wie folgt ersetzt:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erhöht den Honorarsatz für Dozierende an der Volkshochschule Düsseldorf in Anlehnung an den Tarifvertrag Mindestlohn Weiterbildung rückwirkend zum Halbjahreswechsel auf 44,12 Euro pro Unterrichtsstunde für das Jahr 2023.

Die Honorardozierenden erhalten eine Inflationsausgleichszahlung, die sich an ihren Einkünften in 2023 orientiert.

Die im Jahr 2023 benötigten Haushaltsmittel werden innerhalb des Dezernats für Kultur und Integration im Rahmen einer Budgethilfe bereitgestellt.

Die Honorarordnung der Volkshochschule Düsseldorf wird Anfang 2024 neugefasst.
 

Begründung:
Die Volkshochschule ist die größte staatlich anerkannte und geförderte Weiterbildungsanbieterin in Düsseldorf. Dort nehmen jährlich Tausende Menschen Weiterbildungsangebote wahr. Dabei ist eine lebensbegleitende Bildung für alle der Anspruch einer Bildungseinrichtung in öffentlicher Verantwortung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es Lehrkräfte, die die Weiterbildung für alle in unterschiedlichen Bereichen anbieten und möglich machen. Für die VHS Düsseldorf arbeiten rund 900 Dozierende.

Die in der Verwaltungsvorlage vorgesehenen Honoraranpassungen bis 2028 fangen nicht einmal die Inflationsentwicklung auf; sie sind de facto Kürzungen.

Seit Jahren kämpfen die Honorardozierenden und die GEW für eine angemessene Bezahlung. In einem offenen Brief wandte sich die GEW am 15.06.2023 an Oberbürgermeister Keller und legte dar, dass die unterste Haltelinie für die Bezahlung der Honorardozierenden der Mindestlohn Weiterbildung und die daraus errechnete Honorarhöhe sein sollten. Aber nicht einmal dies berücksichtigt die jetzt vorgelegte Honorarordnung.

Angemessen wäre ein Honorarsatz für Lehrkräfte an Volkshochschulen, der sich mindestens aus der Entgeltgruppe 11 TVöD errechnet. Dies beantragt DIE LINKE Ratsfraktion separat in einem Haushaltsantrag.

Eine Inflationsausgleichszahlung für 2023 zu leisten, wäre nach Auffassung der LINKEN eine Maßnahme, mit welcher die Stadt ihr Gesicht wahren würde.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                  Sigrid Lehmann


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt